13. AHV-Rente im Dezember 2026: Was die Finanzierungslücke bedeutet

Stand: 15. Juli 2026. Die 13. AHV-Rente wird im Dezember 2026 erstmals ausbezahlt. Für Bezügerinnen und Bezüger einer AHV-Altersrente ist vor allem entscheidend: Die Auszahlung erfolgt automatisch zusammen mit der Dezemberrente, ein Gesuch ist nicht nötig. Die langfristige Finanzierung der zusätzlichen Leistung ist jedoch noch nicht definitiv gesichert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Auszahlung: Die erste 13. AHV-Rente wird im Dezember 2026 zusammen mit der ordentlichen Dezemberrente überwiesen.
  • Anspruch: Anspruch hat, wer im Dezember 2026 eine AHV-Altersrente erhält.
  • Höhe: Die Zahlung entspricht einem Zwölftel der im Kalenderjahr tatsächlich ausbezahlten Altersrenten.
  • Ergänzungsleistungen: Die 13. AHV-Rente wird bei Ergänzungsleistungen nicht als Einnahme angerechnet.
  • Finanzierung: Das Parlament hat eine Mehrwertsteuer-Erhöhung um 0,4 Prozentpunkte ab 2028 beschlossen. Darüber muss die Stimmbevölkerung voraussichtlich am 29. November 2026 abstimmen.

Die Auszahlung im Dezember 2026 ist beschlossen

Die 13. AHV-Rente ist keine freiwillige Sonderzahlung, sondern eine gesetzlich beschlossene Leistung. Sie wird ab 2026 jährlich im Dezember als Zuschlag zur Dezemberrente ausgerichtet. Anspruch haben alle Personen, die im Dezember eine AHV-Altersrente beziehen. Die zuständige AHV-Ausgleichskasse berechnet und überweist den Betrag automatisch.

Die 13. AHV-Rente entspricht einem Zwölftel der im jeweiligen Kalenderjahr ausbezahlten Altersrenten. Wer die Altersrente erst während des Jahres bezogen hat oder wessen Rentenhöhe sich verändert hat, erhält deshalb einen entsprechend tieferen oder höheren Betrag. Kinder- und Zusatzrenten sowie der Rentenzuschlag für Frauen der Übergangsgeneration AHV 21 zählen nicht zur Berechnungsgrundlage. Der Betrag wird auf ganze Franken gerundet; die definitive Berechnung ist erst im Dezember möglich. Details dazu finden sich bei der Informationsstelle AHV/IV.

Wer profitiert – und wer nicht?

  • AHV-Altersrenten: Sie werden ab 2026 dreizehnmal pro Jahr ausbezahlt.
  • Hinterlassenenrenten: Witwen-, Witwer- und Waisenrenten bleiben bei zwölf jährlichen Zahlungen.
  • IV-Renten: Auch Invalidenrenten werden weiterhin zwölfmal pro Jahr ausgerichtet.
  • Ergänzungsleistungen: Die 13. AHV-Rente darf nicht zu einer Kürzung oder Streichung der Ergänzungsleistungen führen und wird bei deren Berechnung nicht als Einkommen berücksichtigt.

Wer Fragen zur persönlichen Auszahlung hat, sollte sich an jene AHV-Ausgleichskasse wenden, welche die Dezemberrente ausrichtet. Sie ist für Berechnung und Auszahlung zuständig. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) weist darauf hin, dass vor Dezember keine genaue Berechnung möglich ist.

Warum die AHV ab 2026 ins Umlagedefizit rutscht

Ein Umlagedefizit bedeutet, dass die laufenden Einnahmen der AHV die laufenden Ausgaben nicht decken; Anlageerträge des AHV-Fonds sind darin noch nicht berücksichtigt. Gemäss den am 2. Juli 2026 aktualisierten Finanzperspektiven des BSV beträgt das Umlagedefizit im Referenzszenario 2026 rund 1,3 Milliarden Franken. Bis 2035 steigt es unter geltender Ordnung auf rund 4,9 Milliarden Franken, jeweils zu Preisen von 2025.

Ein zentraler Grund ist die 13. AHV-Rente, deren Kosten das BSV für 2026 mit rund 4 Milliarden Franken beziffert. Zusätzlich belasten die aktuellen Perspektiven ein schwaches Beschäftigungswachstum und damit tiefere erwartete Beitragseinnahmen. Die detaillierten Zahlen und Szenarien veröffentlicht das BSV auf seiner Seite zur finanziellen Lage und zu den Perspektiven der AHV.

Teilfinanzierung über die Mehrwertsteuer: Was bereits entschieden ist

In den Schlussabstimmungen vom 19. Juni 2026 haben National- und Ständerat eine Teilfinanzierung beschlossen: Ab 2028 sollen die Mehrwertsteuersätze um 0,4 Prozentpunkte steigen. Der Normalsatz würde damit von 8,1 auf 8,5 Prozent und der Sondersatz für Beherbergung von 3,8 auf 4 Prozent steigen. Der reduzierte Satz von 2,6 Prozent bliebe unverändert.

Diese Mehrwertsteuer-Erhöhung ist noch nicht in Kraft. Sie benötigt die Zustimmung von Volk und Ständen; laut BSV ist die Abstimmung voraussichtlich für den 29. November 2026 vorgesehen. Die Massnahme würde ab 2028 jährlich rund 1,5 Milliarden Franken zusätzlich für die AHV einbringen. Sie deckt die Kosten der 13. AHV-Rente somit nur teilweise. Das BSV rechnet im Szenario mit dieser Finanzierung für 2030 weiterhin mit einem Umlagedefizit von rund 1,2 Milliarden Franken. Ohne diese Finanzierung läge es im Referenzszenario bei rund 2,6 Milliarden Franken. Weitere Informationen bietet das BSV unter Umsetzung und Finanzierung der 13. AHV-Rente.

Was das für die persönliche Planung bedeutet

Für heutige AHV-Altersrentnerinnen und -rentner ist die praktische Konsequenz klar: Die zusätzliche Zahlung im Dezember 2026 kann im Jahresbudget eingeplant werden. Sinnvoll ist, sie als einmaligen Zufluss zu behandeln und nicht mit einem geschätzten Betrag zu rechnen, bevor die Ausgleichskasse die Dezemberzahlung festlegt.

Für Erwerbstätige und jüngere Haushalte sind die aktualisierten Finanzperspektiven kein Grund, die eigene Vorsorge oder ein Wertschriftendepot kurzfristig umzubauen. Sie zeigen aber, dass künftige Entscheide zur AHV-Finanzierung weiter relevant bleiben. Wer seine Pensionierung plant, sollte die 13. AHV-Rente ab 2026 berücksichtigen, mögliche spätere Änderungen bei Mehrwertsteuer, Beiträgen oder Leistungen jedoch nicht als bereits beschlossen einplanen.

Einordnung der BSV-Prognosen

Finanzperspektiven sind keine Vorhersagen mit Gewissheit. Das BSV veröffentlicht deshalb ein Referenzszenario sowie ein hohes und ein tiefes Szenario. Die Berechnungen beruhen unter anderem auf Annahmen zur Beschäftigung, Lohnentwicklung, Teuerung, Demografie und zu den Mehrwertsteuereinnahmen. Besonders Projektionen über mehr als zehn Jahre sind mit grosser Unsicherheit verbunden. Die methodischen Grundlagen sind beim BSV einsehbar.

Fazit

Die 13. AHV-Rente wird im Dezember 2026 erstmals automatisch ausbezahlt. Der individuelle Anspruch und die Auszahlung sind geregelt. Offen bleibt dagegen, ob die vom Parlament beschlossene Mehrwertsteuer-Erhöhung an der Urne angenommen wird und wie die AHV darüber hinaus langfristig finanziert werden soll. Für Rentnerinnen und Rentner ist ein realistischer Dezember-Budgetcheck sinnvoll; für langfristige Vorsorgeentscheide bleibt eine regelmässige Überprüfung der eigenen Annahmen wichtiger als kurzfristige Reaktionen auf Prognosen.

Quellen

Transparenz: Dieser Beitrag enthält keine bezahlten Empfehlungen, keine Provisionen und keine Anlageempfehlung.

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