13. AHV-Rente 2026: Auszahlung und Finanzierung

Die 13. AHV-Rente wird im Dezember 2026 erstmals automatisch ausbezahlt. Der nächste Finanzierungsschritt ist ebenfalls terminiert: Am 29. November 2026 stimmen Volk und Stände über eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ab. Die Auszahlung der zusätzlichen Altersrente erfolgt unabhängig von diesem Urnengang; eine allfällige Mehrwertsteuererhöhung könnte frühestens 2028 in Kraft treten. Mehr dazu: 13. AHV-Rente im Dezember 2026: Was die Finanzierungslücke bedeutet.

Wer die 13. AHV-Rente erhält

Anspruch haben alle Personen, die im Dezember eine AHV-Altersrente beziehen. Ein Antrag ist nicht nötig: Die zuständige Ausgleichskasse überweist den Betrag zusammen mit der Dezemberrente automatisch. Massgebend ist der Anspruch im Dezember, nicht die Dauer des Rentenbezugs im Kalenderjahr. Mehr dazu: AHV-Renten 2026: 13. Rente im Dezember.

Die 13. Zahlung gilt ausschliesslich für Altersrenten. AHV-Hinterlassenenrenten für Witwen, Witwer und Waisen sowie IV-Renten werden weiterhin zwölfmal jährlich ausgerichtet. Die Informationsstelle AHV/IV erläutert die Anspruchsregeln und die Auszahlung.

  • Kinder- und Zusatzrenten zählen nicht zur Berechnungsgrundlage.
  • Der Rentenzuschlag für Frauen der Übergangsgeneration nach AHV 21 wird nicht als 13. Zahlung ausgerichtet.
  • Ergänzungsleistungen werden wegen der 13. AHV-Rente weder gekürzt noch gestrichen. Der Betrag wird bei der EL-Berechnung nicht als Einkommen angerechnet.

So wird die 13. AHV-Rente berechnet

Die Bezeichnung «13. Monatsrente» vereinfacht die Rechnung. Tatsächlich entspricht der Betrag einem Zwölftel aller Altersrenten, die im laufenden Kalenderjahr ausbezahlt wurden. Wer während des ganzen Jahres eine unveränderte Monatsrente von 2'000 Franken erhalten hat, bekommt im Dezember zusätzlich 2'000 Franken.

Bei einem Rentenbeginn im laufenden Jahr oder einer Rentenänderung fällt die 13. AHV-Rente entsprechend tiefer oder anders aus. Die Ausgleichskasse kann den exakten Betrag deshalb erst im Dezember berechnen; er wird auf ganze Franken gerundet. Das Bundesamt für Sozialversicherungen hält die Berechnungsregeln fest.

Sonderfall: Witwen- und Witwerrenten

Wer eine Witwen- oder Witwerrente bezieht, erhält darauf keine 13. Zahlung. Erreicht die betroffene Person das Referenzalter, vergleicht die Ausgleichskasse jedoch automatisch die jährliche Hinterlassenenrente mit der jährlichen Altersrente einschliesslich 13. AHV-Rente und richtet grundsätzlich den höheren Betrag aus. Mehr dazu: AHV-Rente richtig berechnen: Vollrente, Teilrente und Erziehungsgutschriften für dich einfach erklärt.

Für Personen, die am 1. Januar 2026 bereits im Referenzalter waren und eine Witwen- oder Witwerrente bezogen, gelten besondere Übergangsregeln. Wenn die Altersrente im Jahresvergleich höher ausfällt, informiert die Ausgleichskasse die Betroffenen. Sie können innert 30 Tagen wählen; ohne Rückmeldung wird die Altersrente gewährt. Entscheidend ist das Schreiben der zuständigen Ausgleichskasse.

Die Finanzierung ist entschieden – aber noch nicht vollständig gesichert

Infografik zur ersten Auszahlung der 13. AHV-Rente im Dezember 2026 und zur Abstimmung über die Mehrwertsteuer-Finanzierung am 29. November 2026.
Die Auszahlung im Dezember 2026 ist beschlossen. Über die Mehrwertsteuer-Teilfinanzierung entscheidet das Stimmvolk am 29. November 2026.

Das Parlament hat am 19. Juni 2026 beschlossen, auf höhere AHV-Lohnbeiträge zu verzichten und die 13. AHV-Rente teilweise über die Mehrwertsteuer zu finanzieren. Der Bundesrat hat die Abstimmung über diese Verfassungsänderung auf den 29. November 2026 angesetzt.

Bei einem Ja steigen ab 2028 der Mehrwertsteuer-Normalsatz von 8,1 auf 8,5 Prozent und der Sondersatz für Beherbergungsleistungen von 3,8 auf 4 Prozent. Der reduzierte Satz für Güter des täglichen Bedarfs, etwa Lebensmittel und Medikamente, bleibt bei 2,6 Prozent. Weil es um eine Verfassungsänderung geht, braucht die Vorlage die Zustimmung von Volk und Ständen. Mehr dazu: Neuer AHV-Ausblick: 13. Rente kommt, Finanzierung bleibt offen.

Die Mehrwertsteuererhöhung soll jährlich rund 1,5 Milliarden Franken einbringen. Die 13. AHV-Rente kostet dagegen ab 2026 jährlich rund 4 bis 5 Milliarden Franken. Für 2026 und 2027 entstehen aus dem neuen Mehrwertsteuerbeschluss noch keine Einnahmen. Die Lösung deckt die zusätzlichen Kosten also nur teilweise; die langfristige Stabilisierung der AHV bleibt Teil der laufenden Reform AHV 2030. Der Bundesrat hat dazu am 20. Mai 2026 eine Vernehmlassung eröffnet.

Was Rentnerinnen und Rentner jetzt tun sollten

  • Kein Gesuch einreichen: Wer im Dezember Anspruch auf eine Altersrente hat, erhält die 13. Zahlung automatisch.
  • Mit der Dezemberzahlung rechnen: Vor Dezember kann die Ausgleichskasse den individuellen Betrag nicht verbindlich nennen.
  • EL nicht vorschnell neu berechnen: Die 13. AHV-Rente darf den Anspruch auf Ergänzungsleistungen nicht schmälern.
  • Abstimmung vom 29. November beachten: Sie entscheidet über die Mehrwertsteuer-Erhöhung ab frühestens 2028, nicht über die Auszahlung im Dezember 2026.

Für die erste Auszahlung bleibt damit vor allem eines entscheidend: Wer im Dezember 2026 eine AHV-Altersrente bezieht, erhält den Zuschlag automatisch. Offen bleibt hingegen, wie die AHV über die beschlossene Teilfinanzierung hinaus dauerhaft stabilisiert wird.

Zuletzt fachlich aktualisiert: 16. Juli 2026.

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