AHV 21 und Frauen mit Jahrgang 1961 – 1969: So profitierst du optimal von den neuen Regelungen

Die AHV-Reform «AHV 21″ bringt ab 2025 wichtige Änderungen für Frauen mit sich – besonders betroffen sind Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969, die zur sogenannten Übergangsgeneration gehören. Hier erfährst du, was genau auf dich zukommt und wie du die neuen Regelungen optimal für dich nutzen kannst.

Die geplante Überarbeitung der Altersvorsorge “AHV 21” führt ab dem Jahr 2025 bedeutende Neuerungen für Frauen herbei – insbesondere Frauen im Geburtsjahrgang 1961 bis 1969 sind hiervon betroffen und zählen zur Übergangsgeneration. Als Teil dieser Gruppe erfährst du hier genauere Informationen dazu und erhälst Hinweise dazu,wie du die neuen Vorschriften bestmöglich für dich nutzen können.

Ein neues Altersreferenzmodell – welche konkreten Veränderungen ergeben sich dadurch?

Bislang galt für Frauen ein Rentenalter von 64 Jahren. Mit der AHV 21 wird dieses Rentenalter (neu: Referenzalter) schrittweise an jenes der Männer angepasst und beträgt künftig 65 Jahre. Die Anpassung erfolgt schrittweise:

  • Jahrgang 1961: Rentenalter 64 Jahre + 3 Monate (ab 2025)
  • Jahrgang 1962: Rentenalter 64 Jahre + 6 Monate (ab 2026)
  • Jahrgang 1963: Rentenalter 64 Jahre + 9 Monate (ab 2027)
  • Jahrgänge ab 1964: Einheitliches Rentenalter von 65 Jahren (ab 2028)
Mehr Flexibilität im Alter für Frauen

Welche finanziellen Vorzüge stehen Frauen der Generation im Übergang zur Verfügung?

Für Frauen zwischen 1961 und 1969 plant die AHV-Reform besondere Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung der allmählichen Anhebung des Renteneintrittsalters vor.

  • Lebenslanger Rentenzuschlag: Falls du deine Altersrente nicht vorzeitig beziehen möchtest, bekommst du einen lebenslangigen Rentenzuschlag zwischen CH 12.50 und CH 160 pro Monat ausgezahlt.Die Höhe des Zuschlags hängt von deinem durchschnittlichen Verdienst und deinem Geburtsjahr ab.
  • Geringere Kürzungen beim Vorbezug: Bei einer Entscheidung für einen Frühbezug deiner Altersrente – möglich ab 62 Jahren für Frauen dieser Jahrgänge – kannst du von reduzierten lebenslang Kürzungssätzen profitieren, insbesondere bei niedrigerem Einkommen.

Beispielrechnung: So wirkt sich der Zuschlag aus

Stell dir vor, du gehörst zu der Gruppe von Personen aus dem Jahr 1961 und entscheidest dich dazu, deine AHV-Rente erst ab dem neuen Referenzalter (64 Jahre + 3 Monate) zu beziehen. Bei einem durchschnittlichen Jahreseinkommen erhälst du zusätzlich zu deiner regulären Rente zum Beispiel jeden Monat CHF 40 für den Rest deines Lebens ausbezahlt. Im Laufe der Zeit führt dies zu einer deutlichen finanziellen Verbesserung.

Flexibel in Pension – Wie du das Beste aus der neuen Flexibilität herausholst

Mit Hilfe von AHV 21 hast du jetzt die Möglichkeit, deinen Ruhestand viel flexibler zu gestalten. Ab dem Alter von 62 Jahren kannst du entweder deine volle oder teilweise AHV-Rente beziehen oder deren Bezug um bis zu fünf Jahre aufschieben – je nach deinen individuellen Bedürfnissen und Plänen für den Übergang in den Ruhestand! Vielleicht möchtest du Teilzeit arbeiten und gleichzeitig eine Teilrente erhalten? Dank dieser Flexibilität kannst du deine persönliche Lebensgestaltung sowie finanzielle Situation optimal aufeinander abstimmen.

Fazit: Was solltest du jetzt tun?

  • Überprüfe sorgfältig und entscheide genau nach individueller Situation: Rentenzuschlag oder Vorbezug – was bringt persönlich den größeren Nutzen?
  • Prüfe, ob sich der Rentenzuschlag oder ein Vorbezug für dich lohnt.
  • Nutze die Flexibilität des neuen Systems voll aus und gestalte den Übergang in den Ruhestand nach deinen individuellen Anforderungen.

Durch eine rechtzeitige Planung kannst du die neuen Vorschriften optimal nutzen und deine AHV-Rente maximieren.

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