Die AHV der Schweiz wird umfangreichen Veränderungen gegenüberstehen. Ab 2025 wird die kürzlich beschlossene Reform der AHV schrittweise eingeführt werden. Besonders Frauen müssen länger arbeiten als bisher geplant, damit sie das Renteneintrittsalter von 65 Jahren erreichen können. Es gibt auch Neuigkeiten beim flexiblen Renteneintritt: Personen, die ihre Altersrente früher oder später beziehen möchten, erhalten nun mehr Flexibilität bei der Gestaltung ihres Ruhestands. Zusätzlich wird ab 2026 erstmals eine 13te AHV-Rente eingeführt, die zusätzliche finanzielle Sicherheit bieten soll.
Doch was bedeutet das alles konkret für deine Altersvorsorge? In diesem ausführlichen Leitartikel geben wir dir alle Informationen an die Hand rund um die AHV-Rente für das Jahr 2025 – damit du bestmöglich auf deinen Ruhestand vorbereitet bist.
Wann kann ich meine AHV-Altersrente beziehen?
Das traditionelle Renteneintrittsalter für Männer – offiziell » Referenzalter « genannt – bleibt unverändert bei 65 Jahren bestehen. Für Frauen hingegen wird ab dem Jahr 2025 eine schrittweise Anpassung des Renteneintrittsalters von bisher 64 auf nunmehr 65 Jahre erfolgen. Diese Anpassung erfolgt stufenweise: Frauen des Jahrgangs 1961 erreichen das Renteneintrittsalter mit 64 Jahren und drei Monaten, Frauen des Jahrgangs 1962 mit 64 Jahren und sechs Monaten und Frauen des Jahrgangs 1963 mit 64 Jahren und neun Monaten. Für den Jahrgang ab 1964 gilt dann ein einheitliches Renteneintrittsalter von 65 Jahren.
Um den sich ändernden Anforderungen besser gerecht zu werden, ermöglicht die AHV auch die Option einer früheren Inanspruchnahme der Altersrente bis zu zwei Jahre vor dem regulären Renteneintrittsalter oder einer Verlängerung um maximal fünf Jahre. Neu ist ebenfalls die Möglichkeit zur teilweisen Früh- oder Spätauszahlung der Rente. Das bedeutet konkret:
Es ist nun möglich beispielsweise schon mit 63 Jahren einen Teil der Rente zu erhalten und weitere Teile erst zu einem späterem Zeitpunkt auszugleichen. Frauen des Geburtsjahrgangs 1961 bis 1969 profitieren hierbei von speziellen Vorteilen: Sie kommen bereits ab einem Alter von 62 Jahren in den Genuss von reduzierten Kürzungsmöglichkeiten.
Im folgenden Abschnitt werden wir dir detailliert erläutern, wie sich ein solcher Rückgriff oder eine Verschiebung der AHV-Rente finanziell auf dich auswirkt und wie du deine Entscheidung am besten treffen kannst.
Flexibler Rentenbezug ab 2025 einfach erklärt
Ab dem Jahr 2025 wird die Altersrente flexibler gestaltet sein und es wird dir möglich sein deine Pensionierung besser zu planen als zuvor. Bist du erwerbstätig, dann hast du nun die Möglichkeit deine AHV-Rente so anzupassen, dass dies deinen individuellen Bedürfnissen entspricht. Es bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Auswahl:
1. Vorzeitiger Rentenbezug
Du kannst deine AHV-Rente bis zu zwei Jahre vor dem Erreichen des Referenzalter beziehen. Beachte aber, dass der Vorbezug zu einer lebenslangen Rentenkürzung führen würde. Ganz konkret bedeutet dies für dich, dass ein Vorbezug von einem Jahr Ihre deine Rente um ganze 6,8 % reduziert. Solltest du dich aber sogar für den maximal möglichen Vorbezug von zwei Jahren entscheiden, dann verringert dies deine Rente dauerhaft um sogar 13,6 % usserdem ist neu, dass du nicht die gesamte Rente vorbeziehen musst. Das bedeutet:
Ab 2025 wird es möglich sein deine Altersrente schrittweise zu beziehen – beispielsweise zunächst nur 20 % oder 50 % und später die restlichen Anteile auszahlen zu lassen.
2. Aufschub der Altersrente
Diese neuen Entwicklungen geben dir die Möglichkeit deine Altersversorgung präziser auf deine persönlichen Lebensbedingungen und finanzielle Situation zuzuschneiden – sei es um früher aus dem Berufsleben aussteigen zu können oder durch einen später eingeleiteten Renteneintritt höhere monatliche Zahlungen zu gewährleisten.
Tipp 🌟: Es lohnt sich daher umso mehr, wenn du dir Experten an Bord holst, die deine individuelle Lebenssituation berücksichtigen und mit dir deinen persönlichen Sparplan durchgehen.
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Im folgenden Abschnitt wird erläutert werden wie Sie Ihre AHVVersicherung im richtigen Moment anmeldet damit Verkommnisse bei der Auszahlung der Rente zu verhindern.
Anmeldung der AHV-Rente: So vermeidest du Verzögerungen
Es kommt oft überraschend für viele Schweizer Bürgerinnen und Bürger zu erfahren: Die AHV-Rente wird nicht automatisch ausgegeben nach Erreichung des Referenzalters!
Die Beantragung deiner Altersrente ist deine eigene Verantwortung. Daher ist es ratsam,dass du frühzeitig – am besten sechs Monate vor Erreichung des Rentenantrittsalters – deinen Antrag bei der zuständigen AHV-Ausgleichskasse einreichst. Damit kannst du sicherstellen, dass deine erste Rente pünktlich und ohne Verzug ankommt.
Die Anmeldung erfolgt bei der AHV-Ausgleichskasse deiner letzten Beitragszahlungen. Wenn dein Partner bereits eine AHV-Rente erhält, reiche deine Anmeldung unbedingt bei der Ausgleichskasse deines Partners ein, da diese dann auch für deine Rentenauszahlungen verantwortlich ist.
Wichtig: Wenn du es versäumst, die Anmeldung rechtzeitig einzureichen, dann riskierst du Verzögerungen bei der Rentenauszahlung! Damit deine AHV-Rente nahtlos und pünktlich gezahlt wird, solltest dudir diesen wichtigen Termin frühzeitig vormerken – am besten in einem digitalen Kalender (Smartphone).
Im nächsten Abschnitt erhälst du detaillierte Informationen darüber, welche Betrag du voraussichtlich im Jahr 2025 als AHV-Rente erhälst und welche Faktoren hierbei eine wichtige Rolle spielen.
AHV-Rente 2025: Wie hoch ist meine Rente wirklich?
Die Höhe deiner AHV-Rente im Jahr 2025 häng von mehreren Faktoren ab und variiert zwischen 1.260 CHF als Mindestrente und 2.520 CHF als Maximalrente pro Monat für Einzelperson. Die maximale Jahresrente beläuft sich somit auf 30.240 Franken pro Jahr. Um die volle Maximalrente zu erhalten ist es erforderlich AHV Beiträge ohne Unterbrechung seit dem 21.Lebensjahr bis zum Renteneintrittsalter von mindestens dem massgeblichen Durchschnittseinkommen von 90.720 Franken jährlich entrichtet zu haben .
2 Faktoren bestimmen im wesentlichen deine persönliche AHV Rente:
- Massgebendes Durchschnitsseinkommen:
Durch den massgeblichen Durchschittverdienst wird dein Gesamteinkommen berechnet und umfasst dein Arbeitsentgelt sowie mögliche Erziehungsgutschrifte und Betreuungsgutschriften für die Rentenkasse während deines gesamten Lebenslaufes. - Beitragsjahre ohne Lücken:
Alle, die seit dem 21. Altersjahr ununterbrochen Beiträge eingezahlt haben, sichern sich die volle Rente. Bei Lücken jedoch sinkt deine monatliche AHV-Rente entsprechend.
Ab dem Jahr 2026 wird auch eine 13. Rente der AHV eingeführt werden und allen Rentnerinnen und Rentner zusätzliche finanzielle Unterstützung gewähren.
Die exakte Ermittlung der AHV-Rente ist anspruchsvoll; daher wird empfohlen eine regelmässige Vorausberechnung der Rente durchzuführen. Ab dem 40. Lebensjahr bietet die AHVan alle fünf Jahren kostenfrei eine solche Vorausberechnung. Für eine grobe Orientierung steht dir auch der kostenlose Online-Rentenschätzer der AHV zur Verfügung, welchen wir unten verlinken; so erhäls du schnell und unkompliziert eine unverbindliche Schätzung deiner zukünftigen Rente.1
Im folgenden Abschnitt werden spezielle Bestimmungen für Frauen der Übergangsgeneration (geboren zwischen 1961 und 1969) behandelt, die von den Reformmaßnahmen besonders betoffen sind.
Spezielle Regelungen für Frauen der Jahrgänge 1961–1969 (Übergangsgeneration)
Die Reform der AHV zielt nicht nur darauf ab das Renteneintrittsalter für Frauen anzugleichen sondern beachtet auch die besondere Herausforderung dieser Umstellung für bestimmte Altersgruppen. Aus diesem Grund hat die Regierung für Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 eine Übergangsregelung eingeführt die es ermöglicht entweder einen finanziellen Ausgleich zu erhalten oder den vorzeitigen Bezug zu erleichtern.
Option 1: Rentenzuschlag bei regulärer Pensionierung
Frauen haben die Möglichkeit einen lebenslang erhöhteten Zuschuss zu ihrer AHV-Rente zu erhalten wenn sie sich dazu entscheiden das neu festgelegte höhere Renteneintrittsalter anzunehmen. Die Höhe dieses Zuschusses ist abhhängig von ihrem Geburtsjahr sowie ihrem durchscnittlichen Erwerbsverdienst.
- Frauen des Geburtsjahrgangs 1964 oder 1965 können einen Höchstsatz von 160 Franken pro Monats erhalten – vorausgesetzt ihr maßgebliches Jahreseinkommen liegt bei 60.480 CHF oder darunter.
- Bei einem durchschnittlichen Einkommen (beispielhaft 65,000 Franken pro Jahr), beträgt der Zuschlag immer noch 100 Franken.
- Bei einem Einkommen über 75.600 Franken verringert sich der Zuschlag erheblich, beispielsweise auf nur 13 Franken für Frauen des Jahrgangs 1961.
Wichtig: Der Zuschlag wird nicht plafoniert und übersteigt somit auch die normale Maximalrente – ein entscheidender Vorteil gegenüber der üblichen AHV-Systematik.
Option 2: Vorbezug mit vorteilhafteren Bedingungen
Frauen der Übergangsgeneration haben die Option, ihre Rente alternativ ab einem Alter von 62 Jahren zu beziehen, was früher als üblich ist. Im Gegensatz zu anderen vorzeitigen Auszahlungen ist die Kürzung hier weniger drastisch.
Beispiel: Eine Frau geboren im Jahr 1962 sollte nach den neuen Richtlinien mit 64 Jahren und sechs Monaten pensioniert werden müssen. Wenn sie jedoch bereits mit 64 Jahren die AHV-Rente beantragte, wird diese nicht um die üblichen 3,4 %, sondern nur um 1,8 % gekürzt – vorausgesetzt ihr durchscnittliches Einkommen betrug über 75.600 Franken. Bei einem Einkommen von weniger als 60.480 Franken entfall sogar die Kürzung bei einem Vorbezug von bis zu einem Jahr vollständig.
Diese Vorschriften verdeutlichen, dass Frauen im Alter von 1961 bis 1969 durch die Reform entweder eine tatsächlichen Rentenbonus oder einen fairen Ausgleich beim Vorbezug erhalten – abhängig von ihrer Lebenssituation und Entscheidung.
Im kommenden Abschnitt werden wir die Auswikungen von Beitragsunterbrechungen auf die AHV-Rente untersuchen und sehen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um diese zu schliessen.
Beitragslücken in der AHV: Das musst du beachten
Die Höhe deiner AHV-Rente hängt nicht nur vom Einkommen, sondern auch von der Anzahl der geleisteten Beitragsjahre ab. Bereits ein einziges fehlendes Beitragsjahr kann Ihre Altersrente spürbar kürzen. Denn: Für jedes Jahr, in dem keine Beiträge geleistet wurden, wird die Rente um 1/44 reduziert, was etwa 2,3 Prozent entspricht.
Wie entstehen Beitragslücken?
Beitragslücken entstehen, wenn Sie zwischen dem 1. Januar des Jahres, in dem Sie 21 Jahre alt wurden, und dem Erreichen des Referenzalters nicht in jedem Jahr AHV-Beiträge gezahlt haben. Mögliche Ursachen:
Keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz (z. B. wegen Auslandsaufenthalt)
Studium ohne freiwillige AHV-Einzahlungen
Nichterwerbstätigkeit ohne ausreichende Beiträge durch den Ehepartner
Gut zu wissen: Wenn Ihr Ehepartner während der Ehe mindestens den doppelten AHV-Mindestbeitrag entrichtet hat, gilt Ihre eigene Beitragspflicht als erfüllt – das schützt vor Lücken.
Wie lassen sich Beitragslücken schliessen?
Nachzahlungen sind nur innerhalb von fünf Jahren möglich. Haben Sie beispielsweise 2020 keine Beiträge geleistet, können Sie diese nur noch bis Ende 2025 nachzahlen. Danach verfällt der Anspruch, und die Lücke bleibt bestehen.
Eine Besonderheit gilt für sogenannte Jugendjahre: Wenn Sie bereits zwischen dem 18. und 20. Lebensjahr AHV-Beiträge entrichtet haben, können diese in gewissen Fällen zur Schliessung späterer Lücken herangezogen werden.
Neu ab 2025: Wer nach Erreichen des Referenzalters (also nach 65) weiterhin erwerbstätig ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen Beitragslücken noch nachträglich ausgleichen. Die dafür geltenden Bedingungen finden sich im Merkblatt der AHV – es lohnt sich, diese Möglichkeit frühzeitig zu prüfen.
Beitragslücken wirken sich direkt auf Ihre Rente aus – umso wichtiger ist es, Ihre AHV-Konti regelmässig zu kontrollieren und frühzeitig zu handeln.
Im nächsten Kapitel zeigen wir Ihnen, ob sich ein Vorbezug der AHV-Rente für Sie finanziell lohnen kann – mit Beispielen und praktischen Rechentipps.
- https://www.ahv-iv.ch/p/3.06.d ↩︎