AHV-Renten steigen ab 2025 deutlich – Mehr Unterstützung für Rentner und Familien

Der Bundesrat hat beschlossen, die Renten der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) per 1. Januar 2025 um 2,9 Prozent anzuheben. Damit profitieren rund 2,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner in der Schweiz von einer spürbaren finanziellen Entlastung. Konkret bedeutet dies, dass Einzelpersonen monatlich bis zu 70 Franken mehr erhalten, während Ehepaare mit einem monatlichen Zuschlag von bis zu 105 Franken rechnen können.

Gemäss Angaben des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) steigen die AHV-Renten 2025 um 2,9 Prozent. 1Die Minimalrente für Einzelpersonen erhöht sich ab 2025 von bisher 1225 Franken auf neu 1260 Franken pro Monat. Die Maximalrente steigt entsprechend von 2450 auf 2520 Franken monatlich. Ehepaare dürfen sich auf eine Erhöhung ihres maximalen Rentenbetrags von 3675 auf 3780 Franken pro Monat freuen.

Anpassung basierend auf Mischindex

Die Rentenerhöhung erfolgt gemäß dem sogenannten Mischindex, einem Durchschnittswert aus der Lohn- und Preisentwicklung der vergangenen zwei Jahre. Diese Anpassung wird regelmäßig durchgeführt, um sicherzustellen, dass Rentnerinnen und Rentner nicht an Kaufkraft verlieren. Die jüngste Anpassung berücksichtigt eine Teuerung, die zuletzt höher ausfiel als die allgemeine Lohnentwicklung, wodurch die Anpassung umso bedeutender wird.

Erhöhungen auch bei IV und Ergänzungsleistungen

Neben den AHV-Rentnern profitieren auch Bezüger von Invalidenrenten (IV), Hinterlassenenrenten sowie Empfänger von Ergänzungs- und Überbrückungsleistungen von der Anpassung. Der Betrag zur Deckung des allgemeinen Lebensbedarfs steigt für Alleinstehende von 20'100 auf 20'670 Franken pro Jahr, während Ehepaare künftig 31'005 Franken erhalten. Ebenso erhöhen sich die anerkannten Höchstmietzinse, angepasst an die Teuerungsentwicklung, deutlich: In städtischen Zentren beispielsweise von bisher 17'580 auf 18'900 Franken jährlich.

Zusätzliche Mehrkosten von 1,67 Milliarden Franken

Die Gesamtkosten der Anpassungen belaufen sich auf rund 1,67 Milliarden Franken, von denen allein 1,49 Milliarden Franken auf die AHV entfallen. Der Bund übernimmt davon etwa 300 Millionen Franken. Die Invalidenversicherung wird durch die Anpassung zusätzlich mit 185 Millionen Franken belastet, wobei der Bundesanteil unverändert bleibt.

Familienzulagen erstmals seit 2009 erhöht

Auch Familien profitieren ab 2025 von höheren Leistungen: Die Kinderzulagen steigen erstmals seit Inkrafttreten des Familienzulagengesetzes 2009 um 7,1 Prozent. Konkret bedeutet dies eine Erhöhung der monatlichen Kinderzulagen von 200 auf 215 Franken und der Ausbildungszulagen von 250 auf 268 Franken pro Kind. Diese Erhöhung soll Familien finanziell entlasten und die gestiegenen Kosten des Lebensunterhalts teilweise ausgleichen.

Auswirkungen auf die berufliche Vorsorge und Säule 3a

Auch die berufliche Vorsorge (2. Säule) und die gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) sind von den Anpassungen betroffen. Der Koordinationsabzug wird ab 2025 von 25'725 auf 26'460 Franken erhöht, während die Eintrittsschwelle zur beruflichen Vorsorge von 22'050 auf 22'680 Franken steigt. Der maximale Steuerabzug für Einzahlungen in die Säule 3a erhöht sich auf 7258 Franken jährlich für Personen mit 2. Säule, beziehungsweise auf 36'288 Franken für Personen ohne 2. Säule.

Die beschlossenen Maßnahmen des Bundesrates unterstreichen die Bemühungen, den Lebensstandard der älteren Bevölkerung und der Familien in der Schweiz zu sichern und eine faire Anpassung an die wirtschaftliche Realität vorzunehmen.

  1. https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-102235.html ↩︎

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