Seit dem 1. Juli 2026 müssen Transitanbieterinnen Anrufe aus dem Ausland, die mit einer Schweizer Mobilnummer angezeigt werden, technisch kennzeichnen. Ist das nicht möglich, müssen sie die angezeigte Nummer entfernen. Dadurch können die angeschlossenen Anbieter gefälschte Schweizer Nummern besser erkennen und den Anruf blockieren oder die Nummer unterdrücken. Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) verschärft damit eine Schutzschicht gegen sogenanntes Spoofing. BAKOM: Identifikation des anrufenden Anschlusses. (bakom.admin.ch)
Für Schweizer Privatpersonen ist das eine relevante Neuerung beim Schutz des eigenen Haushaltsbudgets. Wer einen Anruf mit einer vertraut wirkenden Schweizer Nummer erhält, darf daraus aber weiterhin keine Echtheit ableiten. Die neue Regel betrifft ausdrücklich Anrufe aus dem Ausland mit Schweizer Rufnummer; sie macht Telefonbetrug nicht unmöglich und ersetzt keine Vorsicht bei angeblichen Bankanrufen. Das ist eine direkte Folgerung aus dem begrenzten Anwendungsbereich der Vorgabe. (bakom.admin.ch)
Warum die Regel gerade für E-Banking-Kundinnen und -Kunden wichtig ist
Das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) registrierte im April 2026 vermehrt Meldungen zu Vishing: Betrüger gaben sich am Telefon als Mitarbeitende bekannter Schweizer Banken aus und wollten angebliche Fehlbuchungen stoppen. Teilweise sollten Betroffene eine Fernwartungssoftware wie AnyDesk installieren. Wer den Zugriff freigibt, kann den Tätern damit die Kontrolle über den Computer und den Weg ins E-Banking öffnen. BACS: Falsche Bankmitarbeiter fordern Fernwartungssoftware. (ncsc.admin.ch)
Die neue technische Kennzeichnung setzt deshalb an einer Schwachstelle an: Kriminelle können eine Schweizer Rufnummer vortäuschen, damit ein Anruf glaubwürdiger wirkt. Sie ist hilfreich, weil Netzbetreiber solche Anrufe besser herausfiltern können. Sie schützt jedoch nicht vor jeder Variante – etwa wenn Betrüger über andere Nummern, SMS, Messenger oder kompromittierte Geräte Druck aufbauen. Mehr dazu: Privatkonto, Sparkonto oder Säule 3a? Der große Vergleich für dein Geld in der Schweiz.
Merksatz: Eine angezeigte Nummer ist ein Hinweis, aber kein Identitätsnachweis. Wer angeblich von der Bank angerufen wird, beendet das Gespräch und stellt den Kontakt selbst über die bekannte Bank-App, die offizielle Website oder die gespeicherte Servicenummer her.
Die ruhige Drei-Schritte-Routine bei einem verdächtigen Bankanruf
- Gespräch beenden. Nicht diskutieren, keinen Rückruf über die angezeigte Nummer auslösen und sich nicht zu einer sofortigen Handlung drängen lassen.
- Selbst einen offiziellen Kanal wählen. Die Bank-App öffnen, die Adresse der Bank selbst im Browser eingeben oder eine bekannte Nummer aus den eigenen Unterlagen verwenden.
- Keine Zugangsdaten weitergeben. Passwörter, Kreditkartendaten und Einmal-Codes gehören nicht ans Telefon. Ebenso sollte keine Fernwartungssoftware auf Smartphone oder Computer installiert werden.
Das BACS empfiehlt bei solchen Anrufen, das Gespräch sofort abzubrechen. Wurden Kreditkartendaten preisgegeben, soll die Kartenherausgeberin umgehend kontaktiert werden. Bei weitergegebenen Passwörtern sind diese sofort zu ändern; nach installiertem Fernzugriff soll die Software entfernt und das Gerät fachlich überprüft werden. Bei finanziellem Schaden empfiehlt das BACS zusätzlich eine Anzeige bei der Polizei. BACS: Phishing, Vishing und Smishing. (ncsc.admin.ch)
Was sich für das eigene Budget konkret ändert
| Situation | Sinnvoller nächster Schritt |
|---|---|
| Anruf behauptet eine verdächtige Zahlung | Auflegen und die Bank ausschliesslich über den selbst gewählten offiziellen Kanal kontaktieren. |
| Die Nummer sieht wie eine Schweizer Mobilnummer aus | Nicht als Echtheitsbeweis werten. Die neue Regel kann Spoofing besser erkennbar machen, schliesst es aber nicht lückenlos aus. |
| Es wird ein Code, Passwort oder Fernzugriff verlangt | Nichts eingeben, nichts freigeben, nichts installieren. |
| Daten oder Fernzugriff wurden bereits gewährt | Bank beziehungsweise Kartenherausgeberin sofort informieren, Zugang absichern und Gerät überprüfen lassen. |
Einordnung: Technik senkt Risiken, Verantwortung bleibt beim Ablauf
Die Anti-Spoofing-Vorgabe ist eine konkrete Verbesserung der Telekom-Infrastruktur. Sie verschiebt aber keine Verantwortung auf die Kundschaft und sie schafft keinen Anspruch darauf, dass jeder Betrugsanruf abgefangen wird. Der wirksamste persönliche Schutz ist ein fester Ablauf: Anruf beenden, selbst zurück zum offiziellen Zugang finden, keine Geheimnisse preisgeben.
Das passt auch zu den aktuellen Warnungen des BACS: Bei E-Banking-Betrug arbeiten Täter oft mit künstlicher Dringlichkeit – angeblich müsse eine Zahlung sofort gestoppt oder ein Konto umgehend geschützt werden. Gerade dann schützt eine kurze Pause das Geld besser als schnelle Kooperation. BACS: E-Banking-Phishing – wenn der Anruf der Bank zur Falle wird. (ncsc.admin.ch)
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