Auto-Leasing: Neue Transparenzregeln sind geplant

Auto-Leasing: Neue Transparenzregeln sind geplant

Leasingangebote für Autos sollen vergleichbarer werden. Der Bundesrat hat am 13. Mai 2026 eine Vernehmlassung eröffnet: Künftig sollen Anbieter in Werbung und Angeboten offenlegen und beziffern, wenn Gesellschaften derselben Unternehmensgruppe oder Vertriebspartner den Leasingpreis oder den effektiven Jahreszins finanziell verbilligen. Die Konsultation läuft noch bis zum 3. September 2026. Für Konsumentinnen und Konsumenten ist das eine relevante Korrektur an einem Markt, in dem eine niedrige Monatsrate rasch günstiger wirkt, als der Vertrag über seine gesamte Laufzeit ist. SECO: Vernehmlassung zur Transparenz bei Leasingangeboten (seco.admin.ch)

Die geplante Vorschrift gilt noch nicht. Wer jetzt ein Auto least oder einen laufenden Vertrag vorzeitig beenden möchte, muss deshalb weiterhin selbst genauer rechnen. Besonders wichtig ist die Ausstiegsrechnung: Ein Leasing ist kein Ratenkauf. Das Auto bleibt Eigentum der Leasinggesellschaft; die vertraglich vereinbarte Monatsrate sagt wenig darüber aus, was bei einer frühen Rückgabe zusätzlich fällig werden kann. Mehr dazu: Neue Zivilstandsgebühren: Für Dokumente ist ein Zuschlag von 12 Franken geplant.

Warum der beworbene Zins nicht genügt

Nach dem Vorschlag des Bundesrats müssten vergünstigende Finanzierungsbeiträge sichtbar werden, sofern sie den Leasingpreis oder den effektiven Jahreszins reduzieren. Das soll den Vergleich zwischen Leasingangeboten und anderen Finanzierungsformen erleichtern. Der entscheidende Punkt: Ein besonders tiefer Zins kann teilweise auf einer Unterstützung des Herstellers oder Vertriebspartners beruhen. Das ist nicht per se nachteilig – aber ohne bezifferte Offenlegung ist der Preisvorteil schwieriger einzuordnen. Die geplante Regelung im Überblick (seco.admin.ch)

Für private Leasingverträge, die unter das Konsumkreditgesetz fallen, schreibt das Gesetz schon heute zentrale Angaben vor: den Barkaufpreis, Anzahl, Höhe und Fälligkeit der Raten, eine allfällige Kaution, Versicherungskosten, den effektiven Jahreszins sowie eine Tabelle für die vorzeitige Vertragsbeendigung. Diese Tabelle muss zeigen, welcher zusätzliche Betrag beim Ausstieg geschuldet wäre und welchen Restwert das Fahrzeug zu diesem Zeitpunkt hat. Konsumkreditgesetz, Artikel 11 (fedlex.admin.ch)

Die Ausstiegsrechnung ist der unterschätzte Vertragswert

Wer ein Auto nach kurzer Zeit zurückgeben will – etwa wegen Trennung, Stellenwechsel, Wegzug oder weil das Budget enger wird –, darf bei einem vom Konsumkreditgesetz erfassten Leasing mit mindestens 30 Tagen Frist auf das Ende einer dreimonatigen Leasingdauer kündigen. Der Anspruch der Leasinggesellschaft richtet sich dabei nach der vertraglich vorgeschriebenen Tabelle. Konsumkreditgesetz, Artikel 17 (fedlex.admin.ch)

Das kann teuer werden, obwohl alle bisherigen Raten bezahlt sind. Der Wert eines Autos sinkt am Anfang typischerweise schneller als später. Gleichzeitig enthalten konstante Leasingraten zu Beginn vergleichsweise mehr Zins- und weniger Amortisationsanteil. Bei einer frühen Rückgabe kann daher eine Differenz zwischen Buchwert und bereits geleisteter Amortisation entstehen. Die Wettbewerbskommission beschreibt genau diesen Mechanismus und verweist auf die dafür vorgesehenen Auflösetabellen. WEKO: Leasing und Finanzierung von Fahrzeugen (weko.admin.ch)

Ein aktueller Fall zeigt, wo es in der Praxis klemmen kann

Der Beobachter berichtete am 3. Juli 2026 über den Streit einer Leasingkundin mit Cembra um die vorzeitige Vertragsabwicklung. Gemäss Bericht enthielt eine spätere Kaufofferte unter anderem eine Aufwandsentschädigung von 1’400 Franken; Cembra erklärte gegenüber dem Magazin, der Betrag decke administrative und operative Arbeit, die Parameter seien interne Geschäftsgrundlagen. Der Einzelfall ist kein Gerichtsurteil und erlaubt keine Aussage über andere Leasinggesellschaften. Er zeigt aber, weshalb eine nachvollziehbare schriftliche Abrechnung vor der Rückgabe entscheidend ist. Beobachter: Bericht zum vorzeitigen Leasingausstieg (beobachter.ch)

In den öffentlich zugänglichen allgemeinen Leasingbedingungen von Cembra ist etwa vorgesehen, dass bei vorzeitiger Kündigung der Leasingzins ab Vertragsbeginn anhand der effektiven Vertragsdauer neu berechnet wird. Der daraus resultierende Differenzbetrag ist gemäss diesen Bedingungen innert 20 Tagen zu bezahlen; Mehrkilometer, Schäden oder Versicherungsfragen können daneben eigene Kosten auslösen. Das sind konkrete Bedingungen dieses Anbieters – andere Verträge können anders ausgestaltet sein. Cembra: Allgemeine Leasingbedingungen Typ A (cembra.ch)

Was vor dem Unterschreiben auf eine Seite gehört

Prüfpunkt Warum er für das Haushaltsbudget zählt
Barkaufpreis des Fahrzeugs Er schafft die Basis, um Leasing mit Kauf, Kredit oder einem Auto-Abo überhaupt vergleichen zu können.
Effektiver Jahreszins Er bündelt Zins und bestimmte Kreditkosten. Er ersetzt aber nicht den Vergleich aller Nebenkosten.
Anzahlung, Kaution und Rate Sie bestimmen, wie viel Liquidität zu Beginn und pro Monat gebunden wird.
Versicherung, Verkehrssteuer, Service und Reifen Diese Positionen sind je nach Vertrag enthalten oder kommen zusätzlich zur Rate hinzu.
Kilometerlimite und Mehrkilometerpreis Eine zu tief angesetzte Fahrleistung kann die Schlussrechnung erhöhen.
Auflösetabelle Sie zeigt, wie hoch die Zusatzbelastung bei einem Ausstieg nach 3, 6, 12 oder 24 Monaten ausfallen kann.

Konkreter Nutzen: erst Vergleich, dann Bindung

Wer Leasingangebote vergleicht, sollte nicht nur zwei Monatsraten nebeneinanderlegen. Sinnvoll ist ein Vergleich auf derselben Fahrleistung und Laufzeit – mit Anzahlung, obligatorischer Vollkasko, Steuern, Service, Reifen, Überführung, möglichen Schlusskosten und den Kosten eines vorzeitigen Ausstiegs. Die geplante Offenlegung von Finanzierungsbeiträgen könnte diesen Vergleich künftig erleichtern. Bis dahin bleibt die Vertragskopie wichtiger als die Werbeanzeige. Mehr dazu: Neue Anti-Spoofing-Regel: Ein Bankanruf bleibt kein Beweis.

Bei einem laufenden Leasingvertrag sollte die Auflösetabelle zuerst aus dem unterschriebenen Vertrag geprüft werden. Danach ist eine schriftliche Ausstiegsabrechnung mit Stichtag sinnvoll: Sie sollte den Rückgabetermin, alle bereits bezahlten Raten, die Berechnung des Leasingzinses, weitere Gebühren sowie Kosten für Kilometer oder Fahrzeugzustand getrennt ausweisen. Wer eine Position nicht versteht, sollte sie vor Rückgabe schriftlich erläutern lassen. Zahlungen eigenmächtig einzustellen oder das Fahrzeug ohne abgestimmte Rückgabe abzugeben, verschlechtert die Lage meist zusätzlich. Mehr dazu: Säule 3a: Selbstständige müssen für den Nachkauf zuerst mehr einzahlen.

Was offen bleibt

Der Transparenzvorschlag des Bundesrats befindet sich am 16. Juli 2026 noch in der Vernehmlassung. Ob er unverändert beschlossen wird, wann er in Kraft träte und wie detailliert die künftige Offenlegung im einzelnen Angebot aussehen müsste, ist offen. Die bestehenden Schutzregeln für erfasste private Leasingverträge – insbesondere Vertragsangaben, Widerrufsrecht und Ausstiegs-Tabelle – gelten davon unabhängig weiter. Konsumkreditgesetz: Geltungsbereich und Kündigungsregeln (fedlex.admin.ch)

Einordnung: Die geplante Transparenzregel ist kein Grund, einen bestehenden Vertrag überstürzt zu kündigen oder einen Kauf vorzuziehen. Sie legt aber den richtigen Massstab offen: Ein Autoleasing ist erst dann vergleichbar, wenn auch die Herkunft des Zinsvorteils, die gesamten Nebenkosten und der Preis eines vorzeitigen Ausstiegs sichtbar sind.

Quellen

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