Die Debatte über überfüllte Hotspots trifft auf einen grossen Bundesbeitrag für das Landesmarketing. Entscheidend ist nicht die Zahl der Gäste allein, sondern ob öffentliche Mittel Regionen, Saisons und Gemeinden nachweisbar entlasten oder stärken.
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Ein angebliches Finanzportal versprach bis zu 200’000 Franken Jahresverdienst ohne Vorkenntnisse. Das Bundesgericht hebt den Freispruch des Verkäufers auf. Für Konsumentinnen und Konsumenten zählt jetzt eine nüchterne Regel: Professioneller Auftritt ist kein Geschäftsmodell.
Die Genfer Privatbank UBP meldet für das erste Halbjahr 2026 einen Gewinnsprung von 40,4 Prozent. Das ist ein gutes Signal für die Ertragskraft der Bank – verändert aber weder die Einlagensicherung noch die Vertragsbedingungen für Kundinnen und Kunden.
Seit 1. Juli 2026 gelten strengere Vorgaben gegen gefälschte Schweizer Mobilnummern bei Anrufen aus dem Ausland. Das verbessert die technische Abwehr – für das Haushaltsbudget entscheidend bleibt aber die eigene Reaktion am Telefon.
Die FINMA sieht bei vielen Schweizer Finanzinstituten Lücken in der Vorbereitung auf quantensichere Verschlüsselung. Für Bankkundinnen und Bankkunden entsteht daraus kein akuter Handlungszwang. Relevant ist die klare Trennung zwischen einer langfristigen Aufgabe der Banken und den unmittelbaren Schutzmassnahmen gegen Betrug.
Die Schweiz und das Vereinigte Königreich haben die Verhandlungen über ein modernisiertes Freihandelsabkommen abgeschlossen. Für private Haushalte, Rentnerinnen, Rentner und grenzüberschreitend Tätige gilt vorerst: Es treten keine neuen Regeln in Kraft.
Die Schweiz und das Vereinigte Königreich haben ihre Verhandlungen über ein modernisiertes Freihandelsabkommen abgeschlossen. Darin soll auch aufpreisfreies Mobilfunk-Roaming verankert werden. Für Schweizerinnen und Schweizer mit einer Reise nach Grossbritannien gilt aber: Der aktuelle Handyvertrag bleibt vorerst massgebend.
Die Schweizerische Nationalbank veröffentlicht am 16. Juli 2026 die Zusammenfassung ihrer Juni-Diskussion. Der Leitzins bleibt bei 0 Prozent. Für Hypotheken, Sparkonten und Anlageentscheide ist das kein Automatismus – aber ein Anlass, Vertragsdetails nüchtern zu prüfen.
Die FINMA verschärft die Anforderungen an die Liquiditätsplanung von Banken ab 2027. Für Sparerinnen und Sparer bleibt vor allem eine andere Zahl entscheidend: 100’000 Franken pro Kunde und Institut.
Ein rechtskräftiger FINMA-Entscheid zeigt, wie Risiken, Interessenkonflikte und Provisionen in der Vermögensverwaltung zusammenkommen können. Für private Anlegerinnen und Anleger folgt daraus vor allem eine nüchterne Dokumentenprüfung.
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