Seit dem 1. Juli 2026 gilt eine wenig beachtete Regel für Prämienverbilligung und Ergänzungsleistungen: Ergibt sich bei einer Krankenkasse ein genehmigter Ausgleich für zu hohe Prämieneinnahmen, erhalten Personen mit vollständig öffentlich finanzierter Grundversicherungsprämie diesen Betrag nicht mehr selbst. Er geht an den Kanton.
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Seit dem 1. Juli 2026 gelten in der Grundversicherung tiefere Tarife für Laboranalysen und für die Miete von CPAP-Geräten bei Schlafapnoe. Für einzelne Rechnungen kann das spürbar sein – eine automatisch tiefere Krankenkassenprämie folgt daraus jedoch nicht.
In der laufenden Prämienrunde zeichnet sich ein kleiner Nachholbedarf ab: Das BAG erwartet deshalb, dass der Prämienmehrbedarf 2027 leicht über dem erwarteten Kostenanstieg liegen könnte. Eine konkrete Prämienzahl gibt es noch nicht – aber einen klaren Zeitplan für Haushalte.
Seit 1. Januar 2026 gelten für die Kantone neue Mindestvorgaben zur Finanzierung der Prämienverbilligung. Für Haushalte ist das ein Anlass, den eigenen Anspruch jetzt anhand der aktuellen Einkommens- und Familiensituation prüfen zu lassen.
Ab 1. August 2026 werden die Höchstbeiträge bei Pflegekosten rechtlich getrennt geregelt. Für gewöhnliche Spitex- und Pflegeheimleistungen bleibt der maximale Eigenanteil vorerst gleich. Bei spezialisierter Palliative Care sind ab 2027 höhere Tageslimiten möglich.
Seit dem 1. Juli 2026 kann die Grundversicherung unter engen Bedingungen eine digitale Verhaltenstherapie bei leichten bis mittelgradigen Depressionen vergüten. Entscheidend sind die ärztliche Verordnung, die zugelassene Anwendung und die Kostenbeteiligung.
Der Bundesrat will der Grundversicherung künftig einen begrenzten Spielraum für gewisse medizinische Einkäufe im Europäischen Wirtschaftsraum geben. Für Versicherte ist die wichtigste Information vorerst ernüchternd: Die neue Regel gilt noch nicht.
Seit dem 1. Juli 2026 dürfen Krankenversicherer ihre Versicherten gezielt auf günstigere Leistungen, Versicherungsmodelle und Prävention hinweisen. Das kann einzelne Selbstkosten senken – verpflichtet aber zu genauer Prüfung.
Die Krankenversicherung gehört neben der Unfallversicherung und Taggeldversicherung zu den wichtigsten Versicherungen für Arbeitnehmende in Vollzeit (80% – 100%). Aber wie sieht es bei Teilzeit aus (z.B. 20% oder 40%), oder gar Selbstständige? In diesem Beitrag möchten wir dieses Thema erstmals angehen und verschaffen dir einen Überblick.
Dieser Artikel behandelt die Risiken und Alternativen, wenn man ohne Krankenversicherungspflicht reist. Wir stellen dir daher zusätzlich 3 Tipps zur Verffügung.










