Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) warnt am 15. Juli 2026 vor Phishing-E-Mails, die sich als offizielle Steuerkommunikation ausgeben. Identifiziert wurden unter anderem die Absender-Domains @federaltaxadministration.com und @ftaswiss.live. Sie gehören nicht zur ESTV. Die Behörde fordert Empfängerinnen und Empfänger auf, keine Links anzuklicken, keine Anhänge zu öffnen und keine persönlichen, finanziellen oder steuerlichen Angaben preiszugeben. (estv.admin.ch)
Für Privatpersonen ist das kein nebensächlicher Spam-Hinweis. Steuerdaten, Zugangsdaten zum E-Mail-Konto und Karteninformationen können bei einem erfolgreichen Phishing-Angriff zu direkten finanziellen Schäden führen. Die wichtigste Regel lautet deshalb: Eine unerwartete Steuer-Mail nie über den darin enthaltenen Link prüfen, sondern offizielle Stellen selbst über eine bekannte Adresse aufrufen.
Was heute neu ist
Die ESTV hat ihre Warnung am 15. Juli 2026 veröffentlicht und ausdrücklich auf die beiden oben genannten Domains hingewiesen. Die Aufzählung ist nicht abschliessend. Als Orientierung nennt die ESTV: Offizielle E-Mails von Bundesbehörden stammen von Adressen mit @admin.ch oder einer Subdomain von admin.ch. (estv.admin.ch)
Das ist ein nützliches Prüfkriterium, aber kein Freipass. Absenderangaben lassen sich technisch fälschen. Das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) rät deshalb generell zur Vorsicht bei Nachrichten, die zu einer Handlung drängen – etwa zum Öffnen eines Links, zum Herunterladen eines Dokuments oder zur Eingabe von Daten. (ncsc.admin.ch)
Die 90-Sekunden-Prüfung vor jedem Klick
| Prüfschritt | Worauf achten? | Sichere Reaktion |
|---|---|---|
| Absender | Die Domain endet nicht auf @admin.ch oder wirkt nur ähnlich. |
Nicht antworten, nichts anklicken. |
| Druck | Die Nachricht verlangt eine sofortige Zahlung, Bestätigung oder Datenfreigabe. | Unterbrechen. Dringlichkeit ist kein Echtheitsbeweis. |
| Link oder Anhang | Ein Button führt angeblich zu einer Rückerstattung, Veranlagung oder Konto-Prüfung. | Link und Anhang ungeöffnet lassen. |
| Unabhängige Kontrolle | Sie möchten wissen, ob wirklich etwas offen ist. | Die offizielle Website oder das bekannte Behördenportal selbst im Browser aufrufen. |
Merksatz: Eine echte Mitteilung kann man immer ausserhalb der verdächtigen Nachricht überprüfen. Eine Phishing-Seite verliert ihren Vorteil, sobald Sie nicht ihrem Link folgen.
Wenn Sie bereits geklickt oder Daten eingegeben haben
Entscheidend ist, was genau passiert ist. Das BACS empfiehlt je nach Fall unterschiedliche Sofortmassnahmen. (ncsc.admin.ch)
- Nur geklickt, aber nichts eingegeben: Seite schliessen und die Nachricht löschen. Prüfen Sie anschliessend, ob ein Download gestartet wurde.
- Passwort eingegeben: Passwort unverzüglich ändern – überall, wo dasselbe Passwort verwendet wurde. Wurde das Passwort des E-Mail-Kontos preisgegeben, sollten auch die Passwörter der damit verbundenen Online-Dienste ersetzt werden.
- Kartendaten eingegeben: Kartenherausgeber sofort kontaktieren und die Karte sperren lassen.
- Finanzieller Schaden entstanden: Belege sichern und eine Anzeige bei der Polizei prüfen.
- Phishing melden: Verdächtige E-Mails können an reports@antiphishing.ch weitergeleitet werden. Wer eine Rückmeldung möchte, kann den Vorfall über das Meldeformular des BACS einreichen.
Warum Steuer-Mails ein wirksamer Köder sind
Steuerkommunikation erzeugt oft genau die Mischung, auf die Betrüger setzen: Respekt vor einer Behörde, Unsicherheit bei Fristen und die Hoffnung auf eine Rückerstattung. Die ESTV hatte bereits Ende März 2026 vor Phishing-Nachrichten gewarnt, die eine angebliche Rückerstattung vortäuschten. Die heutige Warnung zeigt, dass solche Täuschungsversuche weiterlaufen und ihre technischen Absender wechseln können. (estv.admin.ch)
Das BACS beobachtet zudem zunehmend auf die Schweiz zugeschnittene Phishing-Kampagnen. Im zweiten Halbjahr 2025 wurden betrügerische Inhalte häufiger gezielt an Schweizer Lebenssituationen und Personengruppen angepasst. Das erhöht die Glaubwürdigkeit einer Nachricht, ersetzt aber keine echte Behördenkommunikation. (ncsc.admin.ch)
Unsicherheit: Was die ESTV nicht veröffentlicht hat
Die ESTV nennt die identifizierten Domains, aber weder eine vollständige Liste aller verwendeten Absender noch den genauen Wortlaut jeder betrügerischen Nachricht. Daraus folgt: Auch eine E-Mail von einer anderen auffälligen Domain kann betrügerisch sein. Umgekehrt genügt ein auf den ersten Blick plausibler Absender nicht als Echtheitsnachweis. Im Zweifel ist der Umweg über einen selbst eingegebenen offiziellen Webauftritt der sicherere Weg.
Konkreter Nutzen für diese Woche
- Prüfen Sie, ob für Ihr wichtigstes E-Mail-Konto eine Zwei-Faktor-Authentifizierung aktiviert ist.
- Verwenden Sie für Behördenportale keine Passwörter, die auch bei Shops oder sozialen Netzwerken eingesetzt werden.
- Leiten Sie verdächtige Steuer-Mails nicht unbedacht an Bekannte weiter; melden oder löschen Sie sie stattdessen.
- Besprechen Sie die Warnung mit Angehörigen, die Behördenkommunikation überwiegend per E-Mail erledigen.
Quellen
- Eidgenössische Steuerverwaltung: Medien und News, Warnung vom 15. Juli 2026
- Eidgenössische Steuerverwaltung: Digitale Bedrohungen
- Bundesamt für Cybersicherheit: Phishing, Vishing und Smishing
- Bundesamt für Cybersicherheit: Informationen für Private und Meldeformular

