Die neue Information: Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat am 13. Juli 2026 die ICTax-Kurslisten sowie die Listen zu Gratisaktien für 2024, 2025 und 2026 aktualisiert. Wer Wertschriften hält und die Steuererklärung 2025 noch vorbereitet oder noch nicht rechtskräftig veranlagt ist, sollte die Einträge im Wertschriftenverzeichnis jetzt mit den offiziellen Daten abgleichen. Es handelt sich nicht um eine neue Steuerregel, sondern um eine Aktualisierung der massgeblichen Referenzdaten. (admin.ch)
Warum die Aktualisierung jetzt relevant ist
Für Wertschriften in der Steuererklärung zählt nicht der persönliche Kaufpreis und auch nicht der aktuelle Börsenkurs im Juli 2026. Die ICTax-Kurslisten enthalten in der Regel die Schlusskurse des letzten Börsentages im Dezember; fehlen solche Kurse, verwendet die ESTV den letztverfügbaren Kurs. Diese Werte gelten als Steuerwerte per 31. Dezember. (estv.admin.ch)
Das ist vor allem für die Deklaration des Vermögens wichtig. Wer einen falschen Steuerwert übernimmt, kann sein Wertschriftenverzeichnis unnötig fehlerhaft ausfüllen. Bei Schweizer Wertschriften kommt ein zweiter Punkt hinzu: Das Wertschriftenverzeichnis dient auch als Antrag auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer. Die Rückerstattung setzt eine vollständige und korrekte Deklaration voraus. (estv.admin.ch)
| Aktualisierung | Konkrete Bedeutung |
|---|---|
| ICTax-Kurslisten für die direkte Bundessteuer 2025 | Offizielle Referenz für den Steuerwert von Wertschriften per 31. Dezember 2025 prüfen. |
| Listen zu Gratisaktien 2024 bis 2026 | Kapitalmassnahmen bei betroffenen Gesellschaften besonders sorgfältig im Wertschriftenverzeichnis nachvollziehen. |
| Keine Gesetzesänderung | Die Steuerpflicht und die kantonalen Verfahren ändern sich dadurch nicht; aktualisiert wurden Datenbestände. |
Die ESTV bestätigt die Aktualisierung, nennt in der kurzen Mitteilung aber nicht, welche einzelnen Titel oder Gratisaktien-Einträge geändert wurden. Gerade deshalb lohnt sich der Abgleich bei Positionen, die im Banksteuerverzeichnis ungewöhnlich erscheinen oder bei denen im Jahr 2025 eine Kapitalmassnahme stattgefunden hat. (admin.ch)
So gehen Anlegerinnen und Anleger pragmatisch vor
- Steuerauszug bereitlegen: Vergleichen Sie jede Wertschriftenposition mit dem Jahresauszug Ihrer Bank oder Ihres Brokers.
- ISIN und Stichtag kontrollieren: Entscheidend ist die exakte Wertschrift per 31. Dezember 2025. Ähnliche Namen, verschiedene Anteilsklassen oder Währungsvarianten können zu falschen Treffern führen.
- Ertrag und Vermögenswert trennen: Dividenden, Zinsen und Fondsausschüttungen gehören als Ertrag in die Deklaration; der ICTax-Wert betrifft den Steuerwert der Position zum Jahresende.
- Gratisaktien nicht übersehen: Prüfen Sie bei Kapitalerhöhungen, Splits oder Gratisaktien, ob Stückzahl und Bezeichnung im Wertschriftenverzeichnis nachvollziehbar sind.
- Unklare Fälle dokumentieren: Bewahren Sie Bankbelege, Corporate-Action-Mitteilungen und eigene Berechnungen auf. Bei komplexen ausländischen Titeln ist eine Rückfrage bei der kantonalen Steuerverwaltung oder einer Fachperson sinnvoll.
Merksatz: Der Steuerwert per 31. Dezember 2025 ist kein Urteil über die Qualität einer Anlage. Er ist eine Deklarationsgrösse. Wer ihn sauber erfasst, reduziert vor allem Rückfragen und Korrekturen im Steuerverfahren.
Wo die Grenzen der Kursliste liegen
Die Kursliste löst nicht jede Deklarationsfrage. Nicht jede ausländische oder wenig gehandelte Position ist zwingend eindeutig auffindbar. Auch die steuerliche Behandlung von Fonds, Kapitalmassnahmen und ausländischen Quellensteuern kann zusätzliche Angaben erfordern. Die ESTV weist zudem darauf hin, dass das Wertschriftenverzeichnis sowohl Vermögenswerte und Erträge erfasst als auch für die Rückerstattung der Schweizer Verrechnungssteuer relevant ist. (estv.admin.ch)
Wer die Steuererklärung 2025 bereits eingereicht hat, muss wegen der Aktualisierung nicht reflexartig handeln. Ob eine Korrektur sinnvoll oder nötig ist, hängt vom betroffenen Titel, vom Stand der Veranlagung und von den Regeln des zuständigen Kantons ab. Die ICTax-Aktualisierung ist deshalb kein Alarm, aber ein sinnvoller Kontrollpunkt.
Quellen und Transparenz
- ESTV: Aktualisierung der Kurslisten und Gratisaktienlisten vom 13. Juli 2026
- ESTV: ICTax-Kurslisten und Erläuterung zur Ermittlung der Steuerwerte
- ESTV: Allgemeine Angaben zum Ausfüllen der Steuererklärung
Transparenz: Dieser Beitrag enthält keine bezahlten Links, keine Vermittlungsprovisionen und keine Anlageempfehlung. Stand: 15. Juli 2026.

