Individualbesteuerung: Was Ehepaare jetzt ordnen sollten

Individualbesteuerung: Was Ehepaare jetzt ordnen sollten

Die grösste beschlossene Steueränderung für Ehepaare liegt nicht im nächsten Formular, sondern in der Vorbereitung darauf: Das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung wurde am 8. März 2026 angenommen. Es tritt spätestens am 1. Januar 2032 in Kraft; der Bundesrat kann einen früheren Termin bestimmen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat ihr Dossier zur Familienbesteuerung am 2. Juli 2026 aktualisiert. Für Haushalte ist die Lage damit klarer: Bis zum Inkrafttreten bleibt die gemeinsame Besteuerung massgebend. Danach erhält jede verheiratete Person eine eigene Steuererklärung. (estv.admin.ch)

Der unmittelbare Nutzen liegt nicht in einer hektischen Steueroptimierung. Sinnvoll ist eine nüchterne Inventur: Wem gehören Konto, Depot, Liegenschaft oder Darlehen zivilrechtlich? Diese Fragen werden künftig für die Aufteilung in zwei Steuererklärungen wichtiger.

Bis zum Systemwechsel bleibt die gemeinsame Steuererklärung

Für Steuerperioden vor dem Inkrafttreten der Reform gilt ausdrücklich das bisherige Recht. Verheiratete Paare reichen daher weiterhin eine gemeinsame Steuererklärung ein. Niemand muss jetzt vorsorglich zwei Deklarationen erstellen oder bestehende Vermögenswerte nur wegen der Reform umschreiben. (bk.admin.ch)

Zeitraum Was gilt für Ehepaare? Was ist sinnvoll?
Bis zum Inkrafttreten Gemeinsame Besteuerung nach bisherigem Recht. Unterlagen weiterhin vollständig für eine gemeinsame Deklaration sammeln.
Nach Inkrafttreten, spätestens ab 2032 Zwei separate Steuererklärungen; Einkommen und Vermögen werden grundsätzlich nach zivilrechtlichen Verhältnissen zugewiesen. Eigentums- und Vertragsunterlagen leicht auffindbar halten.
Noch offen Ein allfälliger früherer Starttermin sowie die konkrete kantonale Umsetzung bei Tarifen und Abzügen. Keine Steuerrechnung auf Annahmen über den Wohnkanton stützen.

Was sich nach der Reform technisch ändert

Künftig versteuert jede Person ihren Lohn, ihre Rente und ihre persönlichen Abzüge selbst. Vermögen und Vermögenserträge werden nach den zivilrechtlichen Verhältnissen aufgeteilt. Die Bundesinformationen nennen dafür zwei anschauliche Fälle: Ein gemeinsames Bankkonto wird grundsätzlich hälftig zugeordnet; bei einer Liegenschaft ist der Grundbucheintrag entscheidend. Kinderbezogene Abzüge werden bei der direkten Bundessteuer grundsätzlich je zur Hälfte aufgeteilt. (efd.admin.ch)

Das bedeutet nicht, dass ein gemeinsamer Haushalt steuerlich auseinanderfällt. Es bedeutet aber, dass die Steuererklärung stärker nachvollziehen muss, welche Person welchen Anspruch, welches Einkommen und welches Vermögen hat.

Diese Unterlagen verdienen jetzt eine saubere Ablage

  • Konten und Depots: Konto- und Depotauszüge sowie eine nachvollziehbare Zuordnung bei gemeinsamen Vermögenswerten.
  • Wohneigentum: Grundbuchauszug, Kaufvertrag und Unterlagen zu den Eigentumsquoten.
  • Schulden: Kredit- und Hypothekarverträge, damit Schuld und Schuldzins dem Vertrag zugeordnet werden können.
  • Kinderkosten: Belege zu Drittbetreuung, Ausbildung und Unterhalt – besonders dort, wo Eltern ihre Kosten nicht gleich tragen.
  • Berufliche Abzüge: Belege zu Weiterbildung, Fahrten, Homeoffice oder auswärtiger Verpflegung getrennt nach Person.

Merksatz: Dokumentation schafft zunächst Klarheit, nicht automatisch eine tiefere Steuerrechnung. Wer allein wegen der künftigen Besteuerung Eigentum übertragen oder Verträge ändern möchte, sollte die zivilrechtlichen, erbrechtlichen und kantonalen Folgen vorher individuell prüfen lassen. Mehr dazu: Eigenmietwert fällt 2029: Was Eigentümer jetzt prüfen sollten.

Wer tendenziell profitiert – und wer genau hinschauen sollte

Bei der direkten Bundessteuer werden Ehepaare mit ähnlich hohen Einkommen laut ESTV tendenziell entlastet. Haben die Einkommen innerhalb der Ehe einen grossen Abstand, fällt die Wirkung tendenziell weniger günstig aus; bei hohen Gesamteinkommen können die Unterschiede stärker ausfallen. Das sind jedoch Modellwirkungen auf Bundesebene, keine persönliche Steuerprognose. (estv.admin.ch)

Entscheidend für die tatsächliche Gesamtbelastung bleiben die Kantone und Gemeinden. Sie müssen die Individualbesteuerung zwar übernehmen, behalten aber bei Tarifen und verschiedenen Abzügen Gestaltungsspielraum. Der Bund kann deshalb heute nicht beziffern, wie sich die kantonalen und kommunalen Steuern eines konkreten Haushalts verändern werden. (estv.admin.ch)

Die ruhige Konsequenz für 2026

Für die laufenden Steuerperioden gilt: korrekt nach heutigem Recht deklarieren. Parallel lohnt es sich, die finanzielle Realität eines Haushalts sauber zu dokumentieren – besonders bei gemeinsamen Konten, Wertschriften, Immobilien und Krediten. So wird aus einer grossen Reform keine Last-minute-Übung, falls der Bundesrat einen früheren Start als 2032 beschliesst.

Dieser Beitrag dient der Information und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Enliquide erhält für diesen Beitrag keine Provisionen und vermittelt keine Steuerprodukte oder Beratungsmandate.

Quellen

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