Wer seine Krankenkasse online abschliesst, sollte Grund- und Zusatzversicherung strikt auseinanderhalten. Die obligatorische Grundversicherung muss jede zugelassene Kasse unabhängig von Alter und Gesundheitszustand aufnehmen. Bei Zusatzversicherungen gilt das nicht: Versicherer dürfen Gesundheitsfragen stellen, Vorbehalte anbringen oder ein Gesuch ablehnen. Mehr dazu: Neue Regeln: Krankenkassen dürfen gezielt Sparhinweise senden.
Das ist gerade in einem Jahr mit steigenden Prämien relevant. Die mittlere Prämie der obligatorischen Krankenpflegeversicherung beträgt 2026 schweizweit 393.30 Franken pro Monat. Für den persönlichen Vergleich zählt jedoch nicht dieser Durchschnitt, sondern die konkrete Prämie am Wohnort, das gewählte Modell, die Franchise und die Unfalldeckung. Die verbindlichen Prämien lassen sich im offiziellen Prämienrechner von Priminfo prüfen.
Grundversicherung online abschliessen: Das gilt in der Schweiz

Die Grundversicherung, offiziell obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP), deckt bei allen Kassen denselben gesetzlich vorgeschriebenen Leistungsumfang. Ein Wechsel spart deshalb nicht durch andere Pflichtleistungen, sondern kann die Prämie oder den Zugang zur medizinischen Versorgung verändern. Relevant sind vor allem Franchise, Versicherungsmodell und Unfalldeckung.
Eine Kasse darf für die Grundversicherung weder einen Gesundheitsfragebogen verlangen noch eine Aufnahme verweigern oder Wartefristen anordnen. Wer nur die Grundversicherung wechselt, kann die Anmeldung deshalb grundsätzlich direkt online beim neuen Versicherer einreichen.
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hält fest, dass alle OKP-Versicherer den gleichen gesetzlichen Leistungskatalog übernehmen müssen. Unterschiede bestehen dennoch im Alltag: Hausarzt-, HMO- und Telmed-Modelle schreiben in der Regel vor, welche Stelle bei gesundheitlichen Beschwerden zuerst kontaktiert werden muss. Wer diese Vorgaben missachtet, riskiert Leistungskürzungen oder Streit über die Kostenübernahme. Die Bedingungen des konkreten Modells gehören daher vor dem Klick auf «Abschliessen» auf den Prüfstand.
Die wichtigste Frist für den Wechsel 2027
Wer die Grundversicherung auf den 1. Januar 2027 wechseln will, muss die Kündigung so versenden, dass sie spätestens am 30. November 2026 bei der bisherigen Kasse eintrifft. Massgebend ist der Eingang bei der Kasse, nicht der Poststempel. Das BAG empfiehlt deshalb, die Kündigung rechtzeitig eingeschrieben oder mit A-Post Plus zu senden.
Die neue Kasse sollte gleichzeitig online ausgewählt und angemeldet werden. Es ist nicht nötig, zuerst auf die Kündigungsbestätigung der bisherigen Kasse zu warten. Die neue Kasse bestätigt anschliessend der versicherten Person und der bisherigen Kasse die Aufnahme. Offene Prämien oder Kostenbeteiligungen können einen Wechsel allerdings blockieren: Das gilt insbesondere bei Schulden, für die bis zum 30. November eine Mahnung eingetroffen ist und die bis Ende Jahr nicht beglichen sind. Mehr dazu: Säule 3a: Selbstständige müssen für den Nachkauf zuerst mehr einzahlen.
Die Prämien für das Folgejahr müssen die Versicherer ihren Versicherten jeweils bis spätestens 31. Oktober mitteilen. Erst dann lohnt sich der konkrete Vergleich für 2027. Die derzeit publizierten Prämien gelten für 2026.
Priminfo erklärt den Wechsel der Grundversicherung und stellt auch Musterbriefe für Kündigung und Anmeldung bereit.
Vor dem Online-Abschluss: Diese fünf Punkte entscheiden
1. Franchise nicht allein nach der Prämie wählen
Die ordentliche Franchise beträgt für Erwachsene 300 Franken pro Kalenderjahr. Danach tragen Versicherte grundsätzlich 10 Prozent der weiteren Kosten selbst; dieser Selbstbehalt ist für Erwachsene auf 700 Franken pro Jahr begrenzt. Bei Kindern fällt keine ordentliche Franchise an, der maximale Selbstbehalt beträgt 350 Franken.
Eine höhere Franchise senkt die monatliche Prämie, erhöht aber das Risiko hoher Eigenkosten im Behandlungsjahr. Sie passt eher zu Personen, die ihre möglichen Ausgaben im Ernstfall tragen können. Wer regelmässig medizinische Leistungen beansprucht oder das finanzielle Risiko klein halten will, sollte die tiefere Franchise sorgfältig gegen die höhere Prämie rechnen. Eine pauschal beste Franchise gibt es nicht.
Priminfo erläutert Franchise, Selbstbehalt und Sparmodelle im Detail.
2. Versicherungsmodell im Alltag prüfen
Das Hausarzt-, HMO- oder Telmed-Modell kann die Prämie senken. Der Preis dafür ist eine eingeschränkte Wahl des ersten Ansprechpartners. Prüfen Sie vor dem Abschluss, ob die eigene Hausärztin, der eigene Hausarzt oder ein erreichbares HMO-Zentrum im Modell vorgesehen ist und welche Ausnahmen bei Notfällen, Gynäkologie oder Augenheilkunde gelten. Mehr dazu: Diese 4+ Fehler machen viele beim Abschluss einer Krankenkasse – und wie du sie vermeidest.
3. Unfalldeckung korrekt einstellen
Wer bei derselben Arbeitgeberin oder demselben Arbeitgeber mindestens acht Stunden pro Woche arbeitet, ist auch gegen Nichtberufsunfälle versichert. In diesem Fall kann die Unfalldeckung in der Grundversicherung sistiert werden, was die Prämie reduziert. Bei einem Stellenwechsel, einer Reduktion des Pensums oder bei Arbeitslosigkeit muss diese Einstellung erneut geprüft werden. Kinder, Studierende, Rentnerinnen und Rentner sowie Personen mit weniger als acht Wochenstunden bei einem Arbeitgeber benötigen die Unfalldeckung in der Regel über die Krankenkasse. Mehr dazu: Krankenkasse: Bei Vollfinanzierung fliesst ein Prämienausgleich neu an den Kanton.
Das BAG informiert über die Sistierung der Unfalldeckung.
4. Prämienverbilligung nicht übersehen
Haushalte mit bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können Anspruch auf Prämienverbilligung haben. Die Voraussetzungen, Fristen und das Verfahren unterscheiden sich je nach Kanton. In einigen Kantonen erfolgt die Prüfung automatisch, in anderen ist ein Antrag nötig. Die Verbilligung wird direkt an den Versicherer ausbezahlt und reduziert die zu zahlende Prämie.
Die kantonalen Regeln zur Prämienverbilligung sollten deshalb vor dem Abschluss oder Wechsel abgeklärt werden.
5. Grund- und Zusatzversicherung getrennt entscheiden
Für die Grundversicherung ist der Gesundheitszustand keine Hürde. Bei einer Zusatzversicherung für etwa halbprivate oder private Spitalabteilung, Zahnbehandlungen, Alternativmedizin oder weitere Komfortleistungen kann die Lage anders sein. Zusatzversicherer dürfen die Aufnahme ablehnen, den Vertrag mit Vorbehalten versehen und Prämien unter anderem nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand festlegen.
Wer die Zusatzversicherung wechseln möchte, kündigt die bestehende Police deshalb nicht vorschnell. Zuerst braucht es die schriftliche Annahme des neuen Versicherers mit dem gewünschten Umfang und ohne ungewollte Einschränkungen. Danach sind Kündigungsfrist, Vertragsdauer und Allgemeine Versicherungsbedingungen der bisherigen Police zu prüfen. Diese Fristen weichen häufig von jenen der Grundversicherung ab.
Die FINMA empfiehlt, bei Zusatzversicherungen insbesondere Leistungen, Einschränkungen, Spital- und Therapeutenlisten sowie die Vertragsbedingungen genau zu kontrollieren.
So läuft der Online-Abschluss sauber ab
- Prämie offiziell vergleichen: Wohnort, Alter, Franchise, Modell und Unfalldeckung im Prämienrechner korrekt erfassen.
- Modellbedingungen lesen: Prüfen, an wen Sie sich bei Beschwerden zuerst wenden müssen und welche Ausnahmen gelten.
- Bestehende Police bereithalten: Für einen Wechsel sind Angaben zur bisherigen Grundversicherung und zum gewünschten Beginn hilfreich. Die neue Kasse benötigt je nach Online-Prozess weitere Identifikations- oder Kontaktdaten.
- Grundversicherung anmelden und bisherige Kasse fristgerecht kündigen: Beide Schritte zeitnah erledigen und Eingangsbestätigungen speichern.
- Zusatzversicherung separat behandeln: Gesundheitsfragen vollständig und wahrheitsgemäss beantworten. Erst nach schriftlicher Zusage der neuen Versicherung über eine Kündigung der bisherigen Zusatzversicherung entscheiden.
- Unterlagen sichern: Police, Antragsbestätigung, Kündigungsnachweis und die geltenden Bedingungen digital und ausserhalb des E-Mail-Postfachs ablegen.
Häufige Fehler beim digitalen Abschluss
- Den günstigsten Preis mit der besten Lösung verwechseln: Eine tiefe Prämie kann an ein Modell gebunden sein, das im Alltag nicht passt.
- Die Kündigung zu spät zustellen: Bei der Grundversicherung zählt der Eingang bei der bisherigen Kasse.
- Unfalldeckung doppelt bezahlen oder versehentlich streichen: Entscheidend sind mindestens acht Wochenstunden beim selben Arbeitgeber und die tatsächliche UVG-Deckung.
- Zusatzversicherung mit Grundversicherung verwechseln: Die garantierte Aufnahme gilt nur für die OKP, nicht für freiwillige Zusatzdeckungen.
- Prämienverbilligung nicht abklären: Je nach Kanton geht ohne Antrag ein möglicher Anspruch verloren.
- Vertragsbedingungen nur überfliegen: Besonders bei Zusatzversicherungen können Listen, Limiten und Ausschlüsse den praktischen Wert einer Deckung bestimmen.
Fazit: Online abschliessen ist einfach – die Auswahl bleibt entscheidend
Der digitale Abschluss vereinfacht die Administration, ersetzt aber keine saubere Entscheidung. Bei der Grundversicherung sind die Leistungen gesetzlich gleich; entscheidend sind die Kostenbeteiligung, das Versorgungsmodell und die Unfalldeckung. Bei Zusatzversicherungen zählen dagegen Gesundheitsprüfung und Vertragsdetails.
Für einen Wechsel auf den 1. Januar 2027 ist der 30. November 2026 die zentrale Frist. Wer die Prämien nach der Mitteilung Ende Oktober über Priminfo vergleicht, die Modellregeln liest und Zusatzversicherungen erst nach schriftlicher Zusage neu ordnet, vermeidet die häufigsten Fehler.
Zuletzt fachlich aktualisiert: 16. Juli 2026.

