Die wichtigste Änderung betrifft die Säule 3a: Seit dem Steuerjahr 2026 lassen sich versäumte Einzahlungen unter Bedingungen nachholen – erstmals rückwirkend für das Jahr 2025. Das schafft Spielraum, macht die Vorsorgeplanung aber nicht einfacher. Wer seine Pensionskasse, die Säule 3a und die freie Vorsorge sinnvoll verbinden will, muss nicht jedes Gesetz kennen. Die zentralen Entscheidungen sollte er trotzdem selbst nachvollziehen können. Mehr dazu: Pensionierung 2025: AHV, Pensionskasse und Säule 3a – Das musst du jetzt wissen.
Eine gute Finanzberatung kann dabei helfen. Sie ersetzt aber nicht den eigenen Überblick – und sie ist nur so gut wie ihre Transparenz bei Kosten, Risiken und Interessenkonflikten.
Die drei Fragen, auf die es ankommt
Für die meisten Erwerbstätigen in der Schweiz lassen sich Vorsorgeentscheide auf drei Punkte verdichten: Mehr dazu: Säule 3a: 2025er-Lücke lässt sich jetzt erstmals nachzahlen.
- Wie hoch dürfte mein Einkommen nach der Pensionierung ungefähr ausfallen?
- Wie viel Geld will oder muss ich bis dahin langfristig binden?
- Welche Lösung passt zu meiner Lebenssituation, meinem Steuersatz und meiner Risikofähigkeit?
Die Antwort steht nicht in einem einzelnen Vorsorgeprodukt. Sie ergibt sich aus dem Zusammenspiel von AHV, Pensionskasse und privatem Vermögen. Wer etwa Teilzeit arbeitet, den Arbeitgeber wechselt, Wohneigentum plant oder selbstständig wird, sollte seine Planung neu prüfen. Gerade dann können Lücken entstehen – oder bestehende Konten und Policen plötzlich unpassend werden. Mehr dazu: Säule 3a 2026: Bank oder Versicherung jetzt genauer prüfen.
Pensionskasse: Die zweite Säule ist mehr als ein Lohnabzug
Die Pensionskasse ergänzt die AHV. Im obligatorischen Bereich sind Arbeitnehmende ab einem Jahreslohn von 22'680 Franken versichert; ab dem 1. Januar nach dem 24. Geburtstag beginnt zusätzlich das Sparen für die Altersleistung. Der Arbeitgeber muss mindestens gleich viel an die gesamten Beiträge leisten wie die Belegschaft zusammen. Für den obligatorischen Teil beträgt der BVG-Mindestzinssatz 2026 weiterhin 1,25 Prozent. Die tatsächlichen Leistungen einer Pensionskasse können jedoch deutlich davon abweichen, weil ihr Reglement und überobligatorische Leistungen mitentscheiden.
Darum gehört der jährliche Vorsorgeausweis auf den Prüfstand. Relevant sind nicht nur das ausgewiesene Altersguthaben, sondern auch der versicherte Lohn, die Sparbeiträge, die Invaliditäts- und Hinterlassenenleistungen sowie die Bedingungen für einen Kapitalbezug. Beim Stellenwechsel wird das Freizügigkeitsguthaben in der Regel an die neue Pensionskasse überwiesen; ohne neue Stelle gehört es auf eine Freizügigkeitslösung. Die Grundregeln der beruflichen Vorsorge erläutert das Bundesamt für Sozialversicherungen.
Ein Einkauf in die Pensionskasse kann eine Lücke schliessen und steuerlich attraktiv sein. Ob er sinnvoll ist, hängt aber unter anderem von der finanziellen Reserve, der geplanten Bezugsform im Alter und den Regeln der konkreten Kasse ab. Eine pauschale Empfehlung wäre unseriös.
Säule 3a: Steuerabzug gegen Bindung
Die Säule 3a ist die gebundene private Vorsorge. Einzahlen darf, wer ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielt. Für 2026 gelten folgende Höchstbeträge: Mehr dazu: Privatkonto, Sparkonto oder Säule 3a? Der große Vergleich für dein Geld in der Schweiz.
- 7'258 Franken für Personen, die einer Pensionskasse angeschlossen sind;
- 20 Prozent des Erwerbseinkommens, maximal 36'288 Franken für Personen ohne Anschluss an eine Pensionskasse.
Die Einzahlungen können bei den direkten Steuern von Bund, Kantonen und Gemeinden vom Einkommen abgezogen werden. Damit der Abzug für 2026 gilt, muss das Geld bis zum 31. Dezember 2026 auf dem 3a-Konto oder in der 3a-Police verbucht sein. Das Guthaben bleibt grundsätzlich bis zur Pensionierung gebunden. Gesetzlich vorgesehene Ausnahmen gelten etwa für selbstgenutztes Wohneigentum, den Schritt in die Selbstständigkeit, den definitiven Wegzug aus der Schweiz oder einen Einkauf in die zweite Säule.
Neu sind nachträgliche Einkäufe: Wer ab 2025 nicht den vollen 3a-Höchstbetrag einbezahlt hat, kann fehlende Beiträge ab dem Steuerjahr 2026 grundsätzlich bis zu zehn Jahre rückwirkend nachzahlen. Im Jahr 2026 ist damit erstmals ein Einkauf für 2025 möglich. Voraussetzung ist unter anderem, dass der ordentliche Beitrag des laufenden Jahres vollständig einbezahlt wurde und sowohl im Einkaufsjahr als auch im nachgekauften Jahr AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen vorlag. Der zusätzliche Einkauf ist pro Jahr auf den kleinen Beitrag begrenzt, 2026 also auf 7'258 Franken. Die Details und weitere Voraussetzungen hält das BSV zur dritten Säule fest.
Der Steuerabzug allein macht eine 3a-Lösung nicht automatisch gut. Entscheidend bleiben Kosten, Anlagestrategie, Risiko, Laufzeit und Flexibilität. Bei Wertschriftenlösungen schwankt der Wert; bei Versicherungslösungen sind insbesondere die vertragliche Bindung, der Versicherungsschutz und die Gesamtkosten genau zu prüfen.
Säule 3b: Freie Vorsorge, grosse Unterschiede
Mit Säule 3b ist in der Praxis die freie Selbstvorsorge gemeint: Sparkonten, Wertschriftendepots, Lebensversicherungen oder andere Anlagen können dazugehören. Anders als bei der Säule 3a gibt es keinen einheitlichen jährlichen Steuerabzug und keine gesetzliche Produktform. Dafür ist das Geld in der Regel flexibler verfügbar.
Diese Freiheit hat ihren Preis: Steuerfolgen, Kosten, Risiken und Kündigungsbedingungen unterscheiden sich je nach Produkt erheblich. Eine Lebensversicherung ist nicht einfach ein 3b-Depot mit Versicherungsschutz. Sie ist ein Vertrag mit eigenen Leistungen, Prämien und Bindungen. Wer eine 3b-Lösung abschliesst, sollte deshalb nachvollziehen können, welches konkrete Problem sie löst – und warum ein einfacheres Sparkonto, Depot oder eine reine Risikoversicherung nicht besser passen würde.
Was ein Finanzberater leisten sollte

Eine Beratung ist dann nützlich, wenn sie die Ausgangslage ordnet und Entscheidungen verständlich macht. Dazu gehören der Vorsorgeausweis der Pensionskasse, bestehende 3a- und 3b-Lösungen, Schulden, Liquiditätsreserven, Wohneigentumspläne, familiäre Verpflichtungen und das erwartete Einkommen nach der Pensionierung.
Ein seriöser Berater zeigt nicht nur ein Produkt, sondern auch Alternativen. Er erklärt, welche Annahmen hinter einer Hochrechnung stehen, was Renditeprognosen nicht garantieren können und welche Folgen eine langfristige Bindung des Geldes hat. Er hält fest, welche Empfehlung er abgibt und weshalb.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen Entschädigungen. Frage ausdrücklich, ob die Beratung über Stundenhonorar, eine Vermögensverwaltungsgebühr, Provisionen, Courtagen oder eine Kombination daraus bezahlt wird. Lass dir die laufenden Produktkosten und Vergütungen Dritter schriftlich erklären. Eine Provision ist nicht automatisch ein Ausschlusskriterium. Sie kann aber einen Interessenkonflikt schaffen, der offen auf den Tisch gehört.
So prüfst du eine Beratung in der Schweiz
- Auftrag klären: Geht es um eine unabhängige Bestandsaufnahme, Anlageberatung, Vermögensverwaltung oder die Vermittlung einer Versicherung? Diese Rollen sind nicht dasselbe.
- Vergütung schriftlich verlangen: Frage nach allen einmaligen und wiederkehrenden Kosten sowie nach Vergütungen von Produktanbietern.
- Aufsicht und Register prüfen: Wer Finanzinstrumente empfiehlt, unterliegt je nach Tätigkeit den Regeln des Finanzdienstleistungsgesetzes. Nicht beaufsichtigte Finanzdienstleister müssen ihre Kundenberaterinnen und Kundenberater grundsätzlich in einem Beraterregister eintragen lassen. Bei Banken und FINMA-beaufsichtigten Vermögensverwaltern besteht keine zusätzliche Registerpflicht. Die FINMA erklärt die Registerpflicht und die Verhaltenspflichten.
- Bei Versicherungen genau hinsehen: Ungebundene Versicherungsvermittler stehen im Treueverhältnis zu ihren Kunden und müssen im öffentlichen FINMA-Register eingetragen sein. Gebundene Vermittler vertreten dagegen ein Versicherungsunternehmen und werden grundsätzlich nicht im Register geführt. Ungebundene Vermittler müssen Entschädigungen von Versicherern oder Dritten offenlegen. Die FINMA-Informationen zur Versicherungsvermittlung helfen bei der Einordnung.
- Unterlagen mitnehmen und Bedenkzeit nutzen: Unterschreibe keine langfristige Lösung, bevor du Kosten, Kündigungsfolgen, Risiko und Alternativen verstanden hast.
Diese Fragen gehören in jedes Erstgespräch

- Welche Vorsorgelücke sehen Sie konkret – und auf welchen Annahmen beruht sie?
- Welche Lösungen vergleichen Sie, und weshalb empfehlen Sie diese Variante?
- Was kostet mich die Lösung im ersten Jahr und danach jährlich?
- Welche Provisionen oder sonstigen Vergütungen erhalten Sie oder Ihr Unternehmen?
- Wie flexibel bleibe ich bei Stellenwechsel, Teilzeit, Trennung, Wohneigentum oder einem Liquiditätsbedarf?
- Welche Risiken trage ich selbst, und welche Leistungen sind vertraglich garantiert?
- Wie oft soll die Strategie überprüft werden – und was kostet diese Betreuung?
Fazit: Verstehen musst du die Entscheidungen, nicht jedes Detail
Niemand muss die gesamte Vorsorgegesetzgebung auswendig kennen. Du solltest aber unterscheiden können, was Pensionskasse, Säule 3a und Säule 3b jeweils leisten: Die Pensionskasse ist eng mit dem Arbeitsverhältnis verbunden, die Säule 3a verbindet Steuerabzug mit einer langfristigen Bindung, die Säule 3b bietet mehr Freiheit, aber keine einheitlichen Regeln und keinen vergleichbaren Abzug.
Eine Beratung ist ihren Preis wert, wenn sie diese Zusammenhänge für deine konkrete Situation klärt, Alternativen sichtbar macht und ihre eigene Vergütung offenlegt. Sie ist kein Ersatz für deine Entscheidung. Aber sie kann verhindern, dass aus einer unübersichtlichen Vorsorgefrage ein teurer Vertrag wird, den du Jahre später kaum noch ändern kannst.
Zuletzt fachlich aktualisiert: 16. Juli 2026.

