Für die meisten Menschen mit Spitex oder im Pflegeheim ändert sich beim maximalen täglichen Eigenanteil an Pflegekosten vorerst nichts. Neu wird dieser Betrag aber rechtlich getrennt geregelt: Der Bundesrat hat am 12. Juni 2026 den Weg für spezifische Höchstbeiträge bei spezialisierter Palliative Care freigemacht. Ab 1. August 2026 erhält das EDI die Kompetenz, die massgebenden Höchstbeiträge festzulegen; die höhere Vergütung für spezialisierte Palliativpflege soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. (bag.admin.ch)
Das ist keine allgemeine Verteuerung der Pflege. Für Angehörige, die Rechnungen einer Spitex-Organisation oder eines Pflegeheims mitprüfen, ist die Abgrenzung dennoch wichtig: Nur bei spezialisierter Palliative Care kann der maximale Pflegekostenbeitrag höher ausfallen. Die übrigen Höchstbeträge bleiben nach Angaben des BAG bei 15.35 Franken pro Tag für ambulante Pflege und 23 Franken pro Tag im Pflegeheim. (bag.admin.ch)
Was der Bundesrat konkret geändert hat
Pflege zu Hause oder im Heim wird heute durch drei Stellen finanziert: durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung, durch einen Beitrag der versicherten Person und durch die Restfinanzierung von Kanton oder Gemeinde. Die neue Regel soll verhindern, dass eine höhere Vergütung der Grundversicherung für spezialisierte Palliative Care automatisch den zulässigen Eigenanteil aller Pflegebedürftigen nach oben zieht. (bag.admin.ch)
Der entscheidende Punkt liegt also in der Trennung: Für die gewöhnliche Pflege bleiben die bisherigen Obergrenzen massgebend. Für spezialisierte Palliative Care werden eigene Höchstbeträge vorgesehen.
| Pflegesituation | Maximaler Beitrag der versicherten Person pro Tag | Einordnung |
|---|---|---|
| Ambulante Pflege, etwa Spitex | 15.35 Franken | Bleibt nach bisheriger Praxis unverändert |
| Pflege im Pflegeheim | 23 Franken | Bleibt nach bisheriger Praxis unverändert |
| Spezialisierte Palliative Care ambulant | Vorgesehen: höchstens 22.55 Franken | Ab 1. Januar 2027 |
| Spezialisierte Palliative Care im spezialisierten Pflegeheim | Vorgesehen: höchstens 30.40 Franken | Ab 1. Januar 2027 |
Es handelt sich um bundesrechtliche Höchstbeträge pro Tag. Kantone können tiefere Beiträge vorsehen oder sie erlassen. (bag.admin.ch)
Warum die Regel für Familien relevant ist
Palliative Care wird oft erst dann zum Finanzthema, wenn die Belastung ohnehin gross ist. Die Änderung betrifft nicht jede Pflege im letzten Lebensabschnitt, sondern Leistungen, die als spezialisierte Palliative Care abgerechnet werden. Ob dies im konkreten Fall zutrifft, hängt vom Leistungsangebot und von der ärztlich-pflegerischen Situation ab.
Wichtig ist auch die begriffliche Trennung: Der Pflegekostenbeitrag ist nicht dasselbe wie Franchise und Selbstbehalt. Bei Pflegeleistungen leisten Patientinnen und Patienten zusätzlich zur ordentlichen Kostenbeteiligung einen Beitrag nach Artikel 25a Absatz 5 KVG. (bag.admin.ch)
Diese drei Punkte lassen sich jetzt klären
- Leistungsart auf der Offerte prüfen: Ist allgemeine Pflege, ambulante Pflege oder spezialisierte Palliative Care ausgewiesen?
- Rechnung sauber aufteilen: Pflegekosten, Hotellerie im Heim, Betreuung, Medikamente und allfällige Zusatzleistungen folgen nicht zwingend derselben Finanzierungslogik.
- Kantonale Regelung nachfragen: Der Bund setzt Höchstwerte. Kanton oder Gemeinde können den Eigenanteil tiefer festsetzen oder darauf verzichten. (bag.admin.ch)
Was noch unsicher bleibt
Die neue Ordnung gilt nicht rückwirkend. Am 16. Juli 2026 sind die speziellen Höchstbeträge für Palliative Care zudem noch nicht anwendbar: Die Kompetenzregelung beginnt am 1. August 2026, die KLV-Änderung zur höheren Vergütung am 1. Januar 2027. Wie hoch die effektive Belastung ausfällt, hängt weiterhin von Pflegebedarf, Setting, kantonalem Recht und den übrigen Positionen auf der Rechnung ab. (bag.admin.ch)
Einordnung
Die Regelung ist ein gezielter Korrekturschritt, keine Reform der gesamten Pflegefinanzierung. Sie schützt die grosse Mehrheit der Pflegebedürftigen davor, dass eine Verbesserung bei spezialisierter Palliative Care pauschal höhere Kosten auslöst. Für betroffene Familien schafft sie vor allem eines: einen klareren Anlass, Kostenvoranschläge und Abrechnungen nach Pflegeart zu lesen – bevor aus einer medizinisch belastenden Situation zusätzlich finanzielle Unklarheit wird. Mehr dazu: Neue Regeln: Krankenkassen dürfen gezielt Sparhinweise senden.
Transparenz: Dieser Beitrag enthält keine Anlage- oder Versicherungsproduktempfehlung und keine bezahlten Vermittlungslinks.
Quellen
- BAG: Krankenversicherung – Spezialisierte Palliativpflege wird höher vergütet
- Fedlex: Änderung der KVV und KLV vom 12. Juni 2026
- BAG: Krankenversicherung – Pflegeleistungen
- BAG: Kosten- und Qualitätsziele in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung

