Die Schweiz schafft erstmals eine Restschuldbefreiung für hoffnungslos überschuldete Privatpersonen. National- und Ständerat haben die Änderung des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes am 19. Juni 2026 in der Schlussabstimmung verabschiedet. Wer die strengen Auflagen eines neuen Sanierungskonkursverfahrens erfüllt, soll nach einer mehrjährigen Abschöpfungsphase von verbleibenden Schulden befreit werden können. Der wichtige Vorbehalt: Das Gesetz ist noch nicht in Kraft. Das Bundesamt für Justiz hält ausdrücklich fest, dass die neuen Verfahren derzeit nicht beansprucht werden können. (ws-old.parlament.ch)
Für Menschen mit unbezahlten Rechnungen, Betreibungen oder dauerhaft nicht tragbaren Konsumkrediten ist das ein bedeutender Systemwechsel – aber kein Anlass, Zahlungen aufzuschieben. Die heute wichtigste Konsequenz lautet: Wer bereits unter Druck steht, braucht weiterhin eine konkrete Schuldenregelung mit Gläubigern und eine unabhängige Beratung. Auf den künftigen Schuldenschnitt zu warten, löst keine laufende Mahnung, keine Betreibung und keine neue Rechnung. Mehr dazu: Brauche ich wirklich einen schweizer Finanzberater? 5 überraschende Gründe, warum sich die Beratung finanziell lohnen kann..
Was das Parlament beschlossen hat
Die Reform eröffnet zwei unterschiedliche Wege. Erstens soll ein vereinfachtes Nachlassverfahren Personen mit einem regelmässigen Einkommen helfen, sich mit ihren Gläubigern auf eine teilweise Rückzahlung zu einigen. Stimmt die Mehrheit der Gläubiger zu und bestätigt ein Gericht die Vereinbarung, soll sie auch für die übrigen Gläubiger verbindlich sein. Mehr dazu: Kredit privat: Warum es sich in der Schweiz oft schwerer anfühlt, als man erwartet.
Zweitens kommt ein Sanierungskonkursverfahren für Personen in Betracht, deren Schulden realistischerweise nicht vollständig abgebaut werden können. Während grundsätzlich drei Jahren müssen sie über dem betreibungsrechtlichen Existenzminimum liegende Mittel an die Gläubiger abgeben und nachweisen, dass sie sich um ein regelmässiges Einkommen bemühen. Unter engen Voraussetzungen kann ein Gericht die Dauer auf vier Jahre verlängern. Wer die Pflichten erfüllt, soll anschliessend von der Restschuld befreit werden. Das Verfahren ist grundsätzlich nur einmal im Leben möglich; ausserordentliche Vermögenszuflüsse wie Erbschaften oder Lottogewinne können während 20 Jahren nachträglich den Gläubigern zufallen. (parlament.ch)
| Ausgangslage | Neue Perspektive | Was heute zählt |
|---|---|---|
| Schulden sind mit einem tragfähigen Einkommen teilweise rückzahlbar. | Vereinfachtes Nachlassverfahren mit Zustimmung einer Gläubigermehrheit und gerichtlicher Bestätigung. | Vollständige Übersicht über Forderungen, Einkommen und Fixkosten erstellen; frühzeitig verhandeln. |
| Schulden sind auf absehbare Zeit nicht vollständig rückzahlbar. | Sanierungskonkurs mit Abschöpfungsphase und möglicher Restschuldbefreiung. | Nicht auf den künftigen Rechtsweg warten: unabhängige Schuldenberatung beiziehen und Fristen sichern. |
Der entscheidende Haken: Das Recht gilt noch nicht
Die Vorlage wurde als Referendumsvorlage publiziert. Danach müssen Bund und Kantone die neue Verfahrensstruktur umsetzen; den Zeitpunkt des Inkrafttretens wird der Bundesrat später festlegen. Schuldenberatung Schweiz rechnet deshalb damit, dass die ersten Verfahren frühestens ab 2029 eröffnet werden können. Diese Jahreszahl ist eine Einschätzung des Fachverbands, keine verbindliche Zusage des Bundes. (bj.admin.ch)
Merksatz: Die Reform schafft eine Perspektive für den Ausnahmefall der hoffnungslosen Überschuldung. Sie ist weder ein allgemeiner Erlass für offene Rechnungen noch ein Ersatz für eine laufende Zahlungsvereinbarung.
Was Betroffene jetzt konkret tun können
- Alle Forderungen erfassen: Rechnung, Gläubiger, Betrag, Fälligkeit, Mahnstatus und allfällige Betreibung gehören in eine einzige Liste. Ohne vollständige Übersicht lässt sich keine tragfähige Reihenfolge festlegen.
- Neue Schulden vermeiden: Ratenkäufe, Kreditkartensalden und kurzfristige Überziehungskredite können eine ohnehin fragile Lage verschärfen. Vor einem neuen Kredit müssen Gesamtkosten, Laufzeit und Rückzahlbarkeit schriftlich geprüft werden.
- Amtliche Post sofort öffnen: Zahlungsbefehle, Gerichtsschreiben und Kündigungen haben Fristen. Wer eine Forderung bestreitet oder nicht versteht, sollte unverzüglich unabhängigen Rat einholen.
- Fachstelle einschalten: Eine gemeinnützige Schuldenberatungsstelle kann Budget, Forderungen und Verhandlungsoptionen geordnet prüfen. Das Bundesamt für Justiz verweist für persönliche Unterstützung ausdrücklich an regionale Beratungsstellen. (bj.admin.ch)
Einordnung für Haushalte
Der Parlamentsentscheid schliesst eine grosse Lücke: Bisher gab es für Privatpersonen ohne realistische Rückzahlungsperspektive keinen vergleichbaren gesetzlichen Neustart. SRF ordnete den Beschluss als neue Chance für tief verschuldete Menschen ein; zugleich bleibt der Weg bewusst streng, weil während Jahren nur das Existenzminimum bleibt und Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen verzichten können. (srf.ch)
Die Unsicherheit liegt nun im Zeitplan und in der praktischen Ausgestaltung durch die Kantone. Bis das Verfahren verfügbar ist, bleiben Schuldenberatung, verlässliche Zahlungsabsprachen und der Schutz vor neuen Rückständen die wirksamsten Schritte. Dieser Beitrag enthält keine Produktempfehlung und keine Vermittlung gegen Provision. Mehr dazu: Benzin und Diesel bis Ende Juli verfügbar: Was Haushalte jetzt wissen müssen.
Quellen und Rechtsstand
- SRF: Zweite Chance für Verschuldete – was bringt das neue Gesetz?
- Schweizer Parlament: Geschäft 25.019 zur Schuldensanierung natürlicher Personen
- Bundesamt für Justiz: Sanierungsverfahren für natürliche Personen
- Schuldenberatung Schweiz: Revision SchKG und Restschuldbefreiung

