Die neue Nachkaufmöglichkeit der Säule 3a ist 2026 erstmals nutzbar. Für Selbstständige ohne Pensionskasse ist sie aber anspruchsvoller, als die oft genannte Zahl von 7’258 Franken vermuten lässt: Der rückwirkende Einkauf ist zwar auf 7’258 Franken begrenzt. Zuvor muss jedoch der persönliche ordentliche 3a-Maximalbetrag für 2026 vollständig einbezahlt sein – also bis zu 20 Prozent des AHV-pflichtigen Erwerbseinkommens, höchstens 36’288 Franken. (bsv.admin.ch)
Damit trennt die Regel zwei Beträge, die leicht verwechselt werden: den laufenden Jahresbeitrag und den zusätzlichen Nachkauf. Wer ohne zweite Säule selbstständig ist und 2025 eine Beitragslücke hatte, kann im Extremfall 2026 insgesamt bis zu 43’546 Franken in die Säule 3a einzahlen. Das setzt aber voraus, dass die individuelle Lücke aus 2025 mindestens 7’258 Franken beträgt und sämtliche gesetzlichen Bedingungen erfüllt sind. Mehr dazu: Säule 3a: Nachkauf bleibt beim Anbieterwechsel sichtbar.
Der Nachkauf 2026: neu möglich, aber nicht grenzenlos
Seit dem 1. Januar 2025 erlaubt die BVV 3 nachträgliche Einkäufe für neue Säule-3a-Lücken. Praktisch wirksam wird die Regel erstmals im Steuerjahr 2026: Nachgekauft werden kann dann eine Lücke aus dem Jahr 2025. Lücken aus 2024 oder früher bleiben ausgeschlossen. (faq.bsv.admin.ch)
Die Grundidee ist einfach: Wer 2025 nicht den zulässigen Betrag eingezahlt hat, kann den fehlenden Teil später nachzahlen und den Einkauf im Jahr der Zahlung vom steuerbaren Einkommen abziehen. Die Umsetzung folgt jedoch einer festen Reihenfolge. Mehr dazu: Säule 3a: 2025er-Lücke lässt sich jetzt erstmals nachzahlen.
| 2026 bei Selbstständigkeit ohne Pensionskasse | Massgebliche Grenze |
|---|---|
| Ordentlicher Säule-3a-Beitrag | 20% des AHV-pflichtigen Erwerbseinkommens, maximal 36’288 Franken |
| Zusätzlicher Einkauf für eine frühere Lücke | Maximal 7’258 Franken |
| Frühestes Lückenjahr | 2025 |
| Rückwirkender Zeitraum | Höchstens zehn Jahre, allerdings nur für Lücken ab 2025 |
Die ordentliche Limite von maximal 36’288 Franken gilt 2026 für Personen ohne Vorsorgeeinrichtung der zweiten Säule. Der zusätzliche Einkauf ist dagegen unabhängig davon auf den sogenannten kleinen Beitrag von 7’258 Franken beschränkt. Das bestätigt das BSV ausdrücklich auch für Versicherte ohne zweite Säule. (bsv.admin.ch)
Warum der laufende Beitrag zuerst vollständig sein muss
Die gesetzliche Bedingung lautet: Im Einkaufsjahr muss der für die Person zulässige ordentliche Beitrag vollständig geleistet werden. Bei einer selbstständigen Person ohne Pensionskasse ist das nicht automatisch der kleine Betrag von 7’258 Franken, sondern die individuell berechnete Limite von 20 Prozent des AHV-pflichtigen Einkommens – begrenzt auf 36’288 Franken. (faq.bsv.admin.ch)
Beispiel: Eine selbstständige Person ohne Pensionskasse erzielt 2026 ein AHV-pflichtiges Einkommen, bei dem die ordentliche 3a-Limite den Höchstbetrag von 36’288 Franken erreicht. Sie hatte 2025 eine nachkauffähige Lücke von mindestens 7’258 Franken. Für den maximalen Nachkauf müsste sie zuerst die 36’288 Franken als ordentlichen Beitrag 2026 einzahlen. Danach wären zusätzlich höchstens 7’258 Franken als Einkauf für 2025 möglich. Insgesamt ergäbe das 43’546 Franken Einzahlung in einem Jahr. Mehr dazu: Säule 3a 2026: Bank oder Versicherung jetzt genauer prüfen.
Bei tieferem Erwerbseinkommen sinkt die ordentliche Limite entsprechend: Massgeblich sind 20 Prozent des tatsächlichen AHV-pflichtigen Einkommens. Wer als Selbstständige oder Selbstständiger einer Pensionskasse angeschlossen ist, fällt hingegen beim ordentlichen Beitrag grundsätzlich unter die kleine Limite von 7’258 Franken. (bsv.admin.ch)
Diese Voraussetzungen entscheiden über den Nachkauf
- Im Jahr 2025 muss ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen bestanden haben.
- Auch 2026 braucht es AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen und damit das Recht, in die Säule 3a einzuzahlen.
- Die Beitragslücke muss aus einem Jahr ab 2025 stammen.
- Der ordentliche, individuell zulässige Beitrag für 2026 muss zuerst vollständig einbezahlt werden.
- Der Einkauf darf die effektive Lücke nicht übersteigen und ist 2026 insgesamt auf 7’258 Franken begrenzt.
Die Vorsorgeeinrichtung muss die Rechtmässigkeit des Einkaufs nachvollziehen können. Wer einen Nachkauf plant, sollte deshalb nicht bloss Geld überweisen, sondern beim eigenen Anbieter frühzeitig das Verfahren, die verlangten Angaben und die Frist für die Verbuchung klären. Das BSV weist darauf hin, dass die neuen Regeln gerade auf eine spätere Überprüfbarkeit durch Vorsorgeeinrichtungen und Steuerbehörden ausgerichtet sind. (bsv.admin.ch)
Was der Steuerabzug bedeutet – und was nicht
Ordentliche 3a-Beiträge und zulässige Einkäufe können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden. Wie viel Steuern dadurch tatsächlich sinken, hängt jedoch unter anderem von Einkommen, Wohnkanton, Gemeinde und weiteren Abzügen ab. Der Einzahlungsbetrag ist deshalb nicht mit einer gleich hohen Steuerersparnis gleichzusetzen. (bsv.admin.ch)
Ebenso wichtig ist die Kehrseite: Das Geld bleibt gebundene Vorsorge. Ein freier Bezug ist nicht jederzeit möglich; bei der Auszahlung werden Leistungen aus der Säule 3a besteuert. Wer den Nachkauf prüft, sollte daher Steuerentlastung, Liquiditätsreserve und Bindungsdauer getrennt beurteilen. (bsv.admin.ch)
Konkreter Nutzen für die Planung 2026
Die Regel schafft eine neue Möglichkeit, eine jüngere Vorsorgelücke zu schliessen. Für Selbstständige ist sie vor allem ein Planungsfall: Wer den Nachkauf nutzen möchte, muss die hohe laufende Einzahlung finanzieren können. Die theoretisch mögliche Gesamtsumme ist daher kein Zielbetrag und keine Anlageempfehlung, sondern eine gesetzliche Obergrenze unter engen Voraussetzungen.
Für die Steuererklärung zählt ausserdem die saubere Dokumentation. Beitragsbescheinigungen, Nachweise zum AHV-pflichtigen Einkommen und die Unterlagen des 3a-Anbieters sollten vollständig aufbewahrt werden. Die genaue steuerliche Behandlung im Einzelfall beurteilen die zuständigen kantonalen Steuerbehörden.
Quellen
- Bundesamt für Sozialversicherungen: Die dritte Säule
- BSV-FAQ: Maximalbetrag für einen Einkauf in die Säule 3a
- BSV-FAQ: Bedingungen für einen Einkauf in die Säule 3a
- Eidgenössische Steuerverwaltung: Höchstabzüge Säule 3a

