Schuldenschnitt für Private: Was jetzt gilt – und was noch nicht

Schuldenschnitt für Private: Was jetzt gilt – und was noch nicht

Das Parlament hat am 19. Juni 2026 die Grundlage für ein neues Sanierungsverfahren für hoch verschuldete Privatpersonen verabschiedet. Wer dauerhaft nicht mehr aus eigener Kraft aus den Schulden kommt, soll künftig unter strengen Bedingungen eine Restschuldbefreiung erhalten können. Der entscheidende Vorbehalt: Das neue Verfahren ist noch nicht in Kraft. Das Bundesamt für Justiz hält ausdrücklich fest, dass zunächst die Umsetzung in den Kantonen vorbereitet werden muss; ein Inkrafttretenstermin ist noch nicht bekannt. (ws-old.parlament.ch)

Für Menschen mit offenen Steuerrechnungen, Krankenkassenprämien, Kreditraten oder Verlustscheinen ist das eine relevante Nachricht. Sie ersetzt aber weder eine laufende Zahlungspflicht noch eine Schuldenberatung. Der neue Schuldenschnitt ist kein Schnellverfahren und keine Einladung, Rechnungen liegen zu lassen. Er schafft eine letzte, klar geregelte Perspektive für Fälle, in denen eine Rückzahlung realistisch nicht mehr möglich ist.

Was das Parlament beschlossen hat

Die Revision des Schuldbetreibungs- und Konkursgesetzes bringt zwei neue Wege. Erstens soll ein vereinfachtes Nachlassverfahren Personen mit regelmässigem Einkommen helfen, sich mit ihren Gläubigern auf eine Teillösung zu einigen. Dafür soll künftig die Zustimmung einer Mehrheit der Gläubiger genügen; ein Gericht muss die Vereinbarung bestätigen. Sie bindet danach auch Gläubiger, die nicht zugestimmt haben. (ws-old.parlament.ch)

Zweitens entsteht ein Sanierungskonkursverfahren für Personen, die so stark überschuldet sind, dass ein Vergleich mit den Gläubigern nicht realistisch ist. Während grundsätzlich drei Jahren wird das Einkommen oberhalb des betreibungsrechtlichen Existenzminimums für die Gläubiger abgeschöpft. Die betroffene Person muss mitwirken und ernsthafte Bemühungen für ein regelmässiges Einkommen nachweisen. Sind die Voraussetzungen am Ende erfüllt, kann das Gericht die verbleibenden Schulden erlassen. (srf.ch)

Die zweite Chance hat einen hohen Preis

Das neue Verfahren ist bewusst eng gefasst. Es richtet sich nicht an Personen, die eine einzelne Rechnung oder eine vorübergehende Liquiditätslücke haben. Neue Schulden, die erneut auf eine dauerhafte Zahlungsunfähigkeit hindeuten, können das Verfahren gefährden. Auch mangelnde Mitwirkung oder offensichtlich ungenügende Erwerbsbemühungen können zum Abbruch führen. (parlament.ch)

Das Parlament hat zudem Schutzmechanismen für Gläubiger eingebaut. Die Restschuldbefreiung soll grundsätzlich nur einmal im Leben möglich sein. Ausserordentliche Vermögenszuflüsse wie eine Erbschaft oder ein Lotteriegewinn können während 20 Jahren nach dem Verfahren noch den früheren Gläubigern zufliessen. In besonderen Konstellationen kann ein Gericht die Abschöpfungszeit von drei auf vier Jahre verlängern. (parlament.ch)

Was Betroffene jetzt tun sollten

Wer heute seine Rechnungen nicht mehr vollständig bezahlen kann, sollte nicht auf das künftige Gesetz warten. Die wirksamsten Schritte liegen vor dem nächsten Mahnschreiben: Mehr dazu: Schweiz–UK-Abkommen: Was für Private heute gilt.

  • Überblick schaffen: Alle Forderungen mit Betrag, Gläubiger, Frist, Zins und Betreibungsstatus in einer Liste erfassen.
  • Keine Briefe ignorieren: Offene Rechnungen, Zahlungsbefehle und Gerichtspost haben Fristen. Wer nicht reagiert, verliert Handlungsspielraum.
  • Gläubiger früh kontaktieren: Eine tragfähige Ratenvereinbarung ist besser als ein unrealistisches Zahlungsversprechen.
  • Anerkannte Schuldenberatung einschalten: Gemeinnützige Fachstellen helfen beim Budget, bei Verhandlungen und bei der Priorisierung. Der Beobachter warnt ausdrücklich vor kommerziellen Schuldensanierern, die mit schnellen Lösungen werben. (beobachter.ch)

Warum der Entscheid mehr ist als ein Sozialthema

Überschuldung betrifft nicht nur Menschen mit Konsumkrediten. In der Beratungspraxis spielen gesundheitliche Probleme, Trennung, Arbeitslosigkeit sowie unbezahlte Steuern und Krankenkassenkosten eine grosse Rolle. SRF berichtete unter Verweis auf die Schuldenberatung Schweiz, dass die beratenen Haushalte im Schnitt mit 60’147 Franken verschuldet waren; bei 43 Prozent lebten Kinder im Haushalt. Diese Zahlen sind keine Beschreibung aller verschuldeten Haushalte, zeigen aber die Tragweite für Familienbudgets. (srf.ch)

Der neue Rechtsrahmen kann künftig verhindern, dass einzelne Menschen jahrzehntelang in einer wirtschaftlichen Sackgasse bleiben. Er verlagert die Verantwortung jedoch nicht vom Haushalt auf den Staat oder die Gläubiger. Vor dem Inkrafttreten gilt weiterhin das bestehende Recht. Wer Schulden abbauen muss, braucht deshalb heute einen realistischen Zahlungsplan, saubere Unterlagen und rasch unabhängige Unterstützung.

Unsicherheit bleibt beim Starttermin

Der Parlamentsbeschluss vom 19. Juni 2026 ist ein wesentlicher Schritt. Wann die neuen Instrumente tatsächlich verfügbar sind, bleibt offen. Das Bundesamt für Justiz verweist auf eine notwendige Übergangsphase für die Kantone und will den Inkraftsetzungstermin später bekannt geben. Bis dahin sollte niemand seine Strategie auf eine künftige Restschuldbefreiung stützen. (bj.admin.ch)

Quellen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

This site uses cookies to offer you a better browsing experience. By browsing this website, you agree to our use of cookies.