Schweiz und UK planen kostenloses Roaming – aber noch nicht jetzt

Schweiz und UK planen kostenloses Roaming – aber noch nicht jetzt

Die neue Entwicklung: Die Schweiz und das Vereinigte Königreich haben am 13. Juli 2026 die Verhandlungen über ein modernisiertes Freihandelsabkommen abgeschlossen. Das Abkommen soll auch Bestimmungen zur Telekommunikation enthalten. Die britische Regierung nennt ausdrücklich die Absicht, internationales Mobilfunk-Roaming ohne Zuschläge vorzusehen; technische Gespräche dazu laufen jedoch noch. Das Abkommen ist weder unterzeichnet noch in Kraft. (bsv.admin.ch)

Für Ferien und Geschäftsreisen gilt vorerst der bestehende Vertrag

Wer in den nächsten Wochen oder Monaten mit einer Schweizer SIM-Karte nach England, Schottland, Wales oder Nordirland reist, erhält durch die Ankündigung noch keinen automatischen Anspruch auf kostenloses Roaming. Massgebend bleiben die im Abo oder Prepaid-Angebot vereinbarten Tarife, Datenpakete, Limiten und allfälligen Fair-Use-Regeln. Mehr dazu: Pensionierung planen in der Schweiz: In 7 Schritten finanziell sorgenfrei in die Rente.

Das ist mehr als eine juristische Fussnote. Roamingkosten entstehen oft nicht durch einen langen Anruf, sondern durch automatische Datennutzung: Karten-App, Foto-Backup, App-Updates oder ein Hotspot für den Laptop. Wer die Reiseausgaben plant, sollte eine mögliche spätere Ersparnis deshalb nicht schon heute einrechnen. Die Schweiz und das Vereinigte Königreich müssen zuerst den Vertragstext rechtlich bereinigen, die Unterzeichnung vorbereiten und ihre innerstaatlichen Genehmigungsverfahren abschliessen. (bsv.admin.ch)

Was genau neu ist

Das bisherige Handelsabkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich gilt seit dem 1. Januar 2021 und sichert vor allem die Handelsbeziehungen nach dem Brexit. Die nun abgeschlossenen Verhandlungen gehen laut SECO weiter: Sie umfassen unter anderem Dienstleistungen, digitalen Handel, Finanzdienstleistungen und Telekommunikation. (seco.admin.ch)

Für Privatpersonen sticht das Roaming-Thema heraus. In ihrer offiziellen Zusammenfassung hält die britische Regierung fest, beide Staaten wollten aufpreisfreies internationales Mobilfunk-Roaming sowie weitere Regeln wie Obergrenzen für Vorleistungspreise einbeziehen. Gleichzeitig steht dort klar, dass die technische Ausgestaltung noch diskutiert wird. Daraus folgt: Umfang, Zeitpunkt und mögliche Bedingungen sind offen. (gov.uk)

Was Sie jetzt konkret prüfen können

Situation Sinnvoller Schritt
Reise ins Vereinigte Königreich steht bevor Im Kundenportal oder in den Vertragsunterlagen nachsehen, ob das Vereinigte Königreich in Ihrer Roaming-Zone enthalten ist und welches Datenvolumen gilt.
Prepaid statt Abo Preisliste und mögliche Datenpakete vor der Abreise prüfen; bei Prepaid unterscheiden sich Länderzonen und Laufzeiten häufig vom Abo.
Viel mobile Daten unterwegs Automatische Backups, App-Updates und Hotspot-Nutzung bewusst einstellen. Das reduziert das Risiko unerwarteter Datenkosten unabhängig von künftigen Regeln.
Sie sehen Werbung mit «Roaming inklusive» Auf das konkrete Angebot und das Gültigkeitsdatum achten. Die zwischenstaatliche Ankündigung ersetzt keine Vertragszusage eines Mobilfunkanbieters.

Merksatz: Ein politisch vereinbartes Ziel ist noch keine gültige Tarifregel. Für die nächste UK-Reise zählt der heute abgeschlossene Mobilfunkvertrag.

Warum die Ankündigung trotzdem relevant ist

Roaming ohne Zuschläge könnte mittelfristig eine spürbare Vereinfachung für Reisende, Grenzgängerinnen und Grenzgänger sowie Menschen mit Familie oder beruflichen Kontakten im Vereinigten Königreich bringen. Der Nutzen hängt allerdings davon ab, wie die noch offenen technischen Fragen gelöst werden und wie die Anbieter die neuen Vorgaben in ihre Angebote überführen. Mehr dazu: Schweizer (Bank-)Konto: 4 Fragen, die du dir stellen solltest für das beste Konto.

Auch beim übrigen Abkommen ist Zurückhaltung angebracht: Der Abschluss der Verhandlungen schafft noch keine unmittelbar neuen Rechte für Konsumentinnen und Konsumenten. Erst nach Unterzeichnung, den Genehmigungsverfahren beider Staaten und dem Inkrafttreten lässt sich verbindlich beurteilen, welche Regeln ab wann gelten. (bsv.admin.ch)

Quellen

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