Uber Eats Switzerland muss sich als Anbieterin von Postdiensten registrieren. Das Bundesverwaltungsgericht wies die Beschwerde des Lieferdienstes gegen eine Verfügung der PostCom ab. Entscheidend ist, dass über die App nicht nur fertige Mahlzeiten, sondern auch Lebensmittel, Haushaltsartikel und Kosmetik geliefert werden. Das Urteil vom 30. Juni 2026 wurde am 9. Juli veröffentlicht und kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden. (swissinfo.ch)
Für Haushalte ist die unmittelbare Folge kleiner, als die Bezeichnung «Postdienst» vermuten lässt: Es gibt weder eine neue Abgabe auf Essensbestellungen noch eine behördlich verfügte Preiserhöhung. Das Urteil regelt die Aufsicht über den Anbieter, nicht den Preis einer Pizza oder eines Wocheneinkaufs. Trotzdem ist es finanziell relevant. Denn Lieferplattformen müssen ihre Leistung künftig innerhalb eines klareren Regulierungsrahmens ausweisen und dokumentieren. Ob Uber Eats daraus höhere Kosten an Kundschaft, Restaurants oder ausliefernde Personen weitergibt, ist offen. Mehr dazu: Säule 3a: Selbstständige müssen für den Nachkauf zuerst mehr einzahlen.
Weshalb Uber Eats neu als Kurierdienst gilt
Die PostCom hatte Uber Eats Switzerland bereits im Dezember 2023 als meldepflichtig eingestuft. Das Unternehmen verkauft im Modell der «Uber-Lieferung» die Zustellleistung im eigenen Namen an die Kundschaft. Es legt Liefergebiete fest, organisiert die Lieferung und trägt gegenüber den Bestellenden die Verantwortung für diese Leistung. Bei einer «Händler-Lieferung», bei der das Restaurant oder Geschäft selbst ausliefert, liegt nach der Verfügung dagegen keine postalische Tätigkeit von Uber Eats Switzerland vor. (postcom.admin.ch)
Die rechtliche Trennlinie verläuft also nicht zwischen «Essen» und «kein Essen», sondern entlang des Angebots und der Verantwortung für die Zustellung. Reine Essenslieferungen hatte das Bundesverwaltungsgericht früher als Warentransport eingeordnet. Im neuen Fall gab das breitere Sortiment den Ausschlag: Produkte des täglichen Bedarfs können als Paketsendungen gelten; die Lieferadresse in der App genügt dabei als Adressierung. (swissinfo.ch)
Was sich nach einem rechtskräftigen Urteil ändern kann
Wird das Urteil rechtskräftig, muss sich Uber Eats Switzerland innert 30 Tagen bei der PostCom registrieren. Die Aufsicht ist kein blosses Etikett: Meldepflichtige Postdienstanbieter müssen Angaben über ihr Geschäft machen und die branchenüblichen Arbeitsbedingungen einhalten. Welche Reporting-Pflichten konkret gelten, hängt vom jährlichen Umsatz ab, den ein Unternehmen im eigenen Namen mit Postdiensten erzielt. Ab 500’000 Franken gelten die weitergehenden Vorgaben mit detaillierten Daten zu Umsatz, Sendungsvolumen, Personal, Versorgungsgebiet, Arbeitsbedingungen sowie Preislisten. (postcom.admin.ch)
Wichtig: Daraus folgt nicht automatisch ein bestimmter Lohn für jede ausliefernde Person und ebenso wenig ein Aufpreis für jede Bestellung. Die Aufsicht schafft Kontroll- und Nachweispflichten. Wie das Unternehmen seine Verträge, Entschädigungen und Preise gestaltet, bleibt vorerst offen. Mehr dazu: Neue Anti-Spoofing-Regel: Ein Bankanruf bleibt kein Beweis.
Was Bestellerinnen und Besteller jetzt tun können
- Den Gesamtpreis vor dem Klick festhalten: Warenkorb, Liefergebühr, Servicegebühr, Zuschlag für kleine Bestellungen und Trinkgeld gehören in dieselbe Rechnung.
- Abos als Fixkosten behandeln: Ein Lieferabo lohnt sich nur, wenn die eingesparten Einzelgebühren die Monats- oder Jahresgebühr tatsächlich übersteigen. Rabatte auf einzelne Bestellungen zählen nicht als Ersparnis, wenn sie zu mehr Bestellungen verleiten.
- Restaurantpreise mitdenken: Der Vergleich endet nicht bei der Liefergebühr. Prüfen Sie bei einer wiederkehrenden Bestellung auch, ob Abholung oder Direktbestellung beim Restaurant günstiger ist.
- Keine vorschnelle Reaktion: Solange kein rechtskräftiger Entscheid und keine konkrete Preisänderung vorliegen, besteht kein Anlass, ein Abo allein wegen dieses Urteils zu kündigen oder Bestellgewohnheiten hektisch umzustellen.
Einordnung: Mehr Aufsicht, noch keine neue Rechnung
Das Urteil ist vor allem ein Signal für Plattformen, die Sofortlieferungen mit Waren des täglichen Bedarfs verbinden. Die Regulierung folgt dem Geschäftsmodell, nicht dem Namen der App. Für das Haushaltsbudget bleibt die praktische Regel schlicht: Lieferdienste sind Komfortausgaben, deren Preis sich aus mehreren kleinen Positionen zusammensetzt. Das neue Verfahren schafft dafür mehr Aufsicht – aber noch keine belastbare Prognose über künftige Lieferkosten.
Quellen
- SWI swissinfo.ch: Uber Eats Switzerland muss sich als Postanbieterin registrieren
- Bundesverwaltungsgericht: Urteil A-562/2024 vom 30. Juni 2026
- Eidgenössische Postkommission PostCom: Verfügung zur Meldepflicht von Uber Eats Switzerland
- PostCom: Fragen und Antworten zu Meldepflicht und Reporting

