Wer einen Familienausweis, eine Geburtsurkunde oder einen Zivilstandsregisterauszug benötigt, könnte künftig mehr bezahlen. Der Bundesrat hat am 24. Juni 2026 eine Revision der Gebühren im Zivilstandswesen in die Vernehmlassung geschickt. Vorgesehen ist unter anderem ein Zuschlag von 12 Franken auf bestimmte bereits kostenpflichtige Dokumente aus dem elektronischen Register Infostar. Die Vernehmlassung läuft bis zum 15. Oktober 2026. Noch gilt die Änderung nicht. (bj.admin.ch)
Für das Haushaltsbudget ist die Vorlage kein grosser, wiederkehrender Kostenblock. Sie ist aber dort relevant, wo mehrere amtliche Unterlagen zusammenkommen: bei einer Eheschliessung, bei einer Geburt, bei einer Nachlassabwicklung, bei einem Umzug ins Ausland oder bei der Anerkennung ausländischer Zivilstandsdokumente.
Was der Bundesrat konkret plant
Der Zuschlag soll die Kosten des Bundes für Betrieb und Weiterentwicklung von Infostar teilweise decken. Das Bundesamt für Justiz beziffert diese jährlichen Kosten derzeit auf mindestens 6,5 Millionen Franken. Der vorgeschlagene Zuschlag von 12 Franken würde nur auf bestimmten kostenpflichtigen Dokumenten erhoben, nicht auf kostenlosen Leistungen rund um natürliche Ereignisse wie Geburt oder Tod. (cms.news.admin.ch)
| Leistung im Vorentwurf | Vorgesehene Grundgebühr | Geplanter Infostar-Zuschlag | Rechnerischer Betrag |
|---|---|---|---|
| Auszug aus dem Zivilstandsregister | 30 Franken | 12 Franken | 42 Franken |
| Familien- oder Partnerschaftsausweis | 50 Franken | 12 Franken | 62 Franken |
| Ausweis über den registrierten Familienstand oder Familienschein | 80 Franken Grundgebühr, plus 10 Franken je weitere aufgeführte Person | 12 Franken | ab 92 Franken |
Die Beträge sind Angaben aus dem Vorentwurf. Sie sind weder beschlossen noch in Kraft. Je nach Dokument und Verfahren können weitere Gebühren oder Auslagen anfallen. (cms.news.admin.ch)
Besonders relevant bei Heirat und Unterlagen aus dem Ausland
Die eigentliche Trauung steht selten allein auf der Rechnung. Im Vorentwurf kostet das Ehevorbereitungsverfahren 250 Franken; eine Trauung unmittelbar danach 75 Franken, an einem separaten Termin 150 Franken. Für eine Trauung an einem externen Ort sind 200 Franken vorgesehen, jeweils ohne allfällige Reisezeit und Auslagen. (cms.news.admin.ch)
Finanziell heikler können Fälle mit ausländischen Urkunden werden. Der Vorentwurf sieht für die Prüfung ausländischer Dokumente und ausländischen Rechts 85 Franken pro halbe Stunde vor, begrenzt auf 510 Franken pro Person. Übersetzungen, Beglaubigungen und externe Dienstleistungen können zusätzlich Kosten auslösen. Das betrifft etwa Paare, bei denen ein Partner aus dem Ausland zuzieht, oder Personen, deren Zivilstandsdaten zuerst ins Schweizer Register aufgenommen werden müssen. (cms.news.admin.ch)
Was Haushalte jetzt sinnvoll tun können
- Keine vorschnellen Bestellungen: Die Revision ist ein Vorentwurf. Wer ein Dokument erst später braucht, sollte es nicht allein wegen des möglichen Zuschlags jetzt bestellen.
- Unterlagen früh sammeln: Bei Heirat, Anerkennung eines ausländischen Entscheids oder einem Verfahren mit mehreren Behörden ist der Zeitgewinn meist wertvoller als eine mögliche kleine Gebührendifferenz.
- Gesamtkosten abfragen: Vor einem komplexeren Verfahren lohnt sich eine schriftliche Kostenübersicht des zuständigen Zivilstandsamts. Dabei sollten auch Übersetzungen, Beglaubigungen, Dolmetschen und externe Termine genannt werden.
- Reserve im Ereignisbudget einplanen: Wer eine Heirat, einen Auslandsumzug oder eine familienrechtliche Änderung vorbereitet, sollte amtliche Dokumente als eigene Budgetposition führen – getrennt von Feier, Reise oder Umzug.
Die wichtigste Unsicherheit: Die Regel gilt noch nicht
Der Bundesrat hat keinen Zeitpunkt für das Inkrafttreten festgelegt. Bis zum 15. Oktober 2026 läuft zunächst die Vernehmlassung. Danach kann der Entwurf noch angepasst werden; auch einzelne Tarife oder der Zuschlag können sich verändern. Es wäre deshalb falsch, die im Vorentwurf genannten Beträge bereits als verbindliche Rechnung zu behandeln. (bj.admin.ch)
Die ruhige Konsequenz lautet: Wer ohnehin ein konkretes Verfahren vor sich hat, klärt Unterlagen und Kosten frühzeitig. Wer keinen aktuellen Bedarf hat, muss nichts unternehmen. Die geplante Revision ist vor allem ein Signal dafür, dass kleine Verwaltungsgebühren in komplexen Lebensereignissen künftig stärker ins Gewicht fallen können. Mehr dazu: AHV und Pensionierung: Diese Fehler kosten dich tausende Franken.
Quellen
- Bundesamt für Justiz: Gebühren im Zivilstandswesen sollen in grösserem Umfang kostendeckend sein
- Bundesamt für Justiz: Erläuternder Bericht zur Revision der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen
- Bundesamt für Justiz: Vorentwurf der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen

